Umbaumaßnahmen Schule Bischofswiesen – 050 Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-33-16
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswiesen
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbaumaßnahmen Schule Bischofswiesen – 050 Elektroarbeiten
Elektro- und EDV-Installation.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Umbaumaßnahmen von Aula und Klassenzimmer zu Verwaltungsbereich für 2 Schultypen; Einbau einer Aufzugsanlage über 3 Geschoße inkl. Erdarbeiten und Wasserhaltung im Bestandsgebäudeteil mit Teilabbruch und Ergänzung des Bestandsdaches; baulichen Fluchtweg erstellen für Bestandsklassenzimmer auf 2 Ebenen; Umbau Bestandsklassenzimmer im Souterain-Geschoß in einen Technikraum mit Unterteilung Elektroinstallation für die Umbaumaßnahmen von Aula-Bereich zu Verwaltung, Elektroinstallation im Untergeschoß für Einrichtung eines Serverraums.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Ausführung in Sommerferien nötig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.