Umnutzung militärischen Wohnens zu Wohnnutzung Buchenstraße, Bamberg – Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-STB-009/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung militärischen Wohnens zu Wohnnutzung Buchenstraße, Bamberg – Trockenbauarbeiten
Ehem. Offizierssiedlung – Umnutzung militärischen Wohnens zu Wohnnutzung Buchenstraße, Bamberg – Trockenbauarbeiten Bauabschnitt 3.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Baugrundstück mit den zu sanierenden Gebäuden liegt entlang der Buchenstraße und wurde bisher für militärisches Wohnen genutzt.Es befinden sich entlang der Buchenstraße 15 Doppelhäuser (=30 Doppelhaushälften) und ein Einfamilienwohnhaus, welche nun saniert werden sollen. Bearbeitet werden in diesem Bauabschnitt 10 Doppelhaushälften. Die Gesamtmaßnahme erstreckt sich von 2019 bis voraussichtlich 2022, unterteilt sich in mehrere Bauabschnitte und wird im Rahmen der Städtebauförderung und dem Kommunalen Wohnungsförderungsprogramm (KommWFP) durch die Regierung von Oberfranken und den Freistaat Bayern gefördert. Gewerk:Trockenbauarbeiten DIN 18340 Art und Umfang der Leistung: Vorsatzschalen in Bädern und WC, Deckenbekleidungen, Dämmarbeiten im Dachraum ca. 150 m2 Vorsatzschaleca. 800 m2 Dampfsperreca. 750 m2 Deckenbekleidung, GK, 1x12,5 mm, GKB, Holz-UKca. 800 m2 Dämmung zwischen Deckenbalken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Viereth-Trunstadt
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96191
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.