Rahmenvereinbarung Kopierpapier Referenznummer der Bekanntmachung: LBD-21-15-135
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811335517
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebern
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 96106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lbd.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Kopierpapier
Kauf und die Belieferung unterschiedlicher Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung mit DIN A 4 und DIN A 3 Kopierpapier.
Nordbayern A 4-Papier
Nordbayern
Kauf und die Belieferung unterschiedlicher Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung in Nordbayern mit DIN A 4 Kopierpapier.
Südbayern A 4-Papier
Südbayern
Kauf und die Belieferung unterschiedlicher Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung in Südbayern mit DIN A 4 Kopierpapier.
A 3-Papier
Bayern
Kauf und die Belieferung der Behörden der Bayerischen Staatsbauverwaltung mit DIN A 3 Kopierpapier.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=211550
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211550
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L124 vorzulegen. Das Formblatt L124 kann unter Angabe der Vergabe-Nr. LBD-21-15-135 hier eingesehen werden: http://www.vergabe.bayern.de
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=211550
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211550
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärungen nach Formblatt L124 vorzulegen. Das Formblatt L124 kann unter Angabe der Vergabe-Nr. LBD-21-15-135 hier eingesehen werden: http://www.vergabe.bayern.de
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=211550
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211550
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=211550
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211550
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L124 vorzulegen. Das Formblatt L124 kann unter Angabe der Vergabe-Nr. LBD-21-15-135 hier eingesehen werden: http://www.vergabe.bayern.de. Falls das Angebot des Bieters in die engere Wahl kommt, ist für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung nach einem von der Vergabestelle vorgegebenen Muster vorzulegen. Ein Wechsel der im L124 benannten Referenzgeber ist dabei nicht möglich.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=211550
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211550
Zu III.1.1) bis III.1.3): Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (§ 48 Abs. 3 VgV) akzeptiert.
Eignungsnachweise nach § 46 Abs. 3 VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Eignungsumfanges zugelassen. Sofern geplant ist, Nachunternehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Nachunternehmer Eignungsnachweise gemäß den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen / Nachweise ausgeschlossen.
Ergänzende Hinweise zu L 124: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L 124 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Die vorgelegten und vergleichbaren Referenzbescheinigungen / eingeholten Auskünfte dürfen keine Zweifel an der Eignung begründen und es dürfen keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen.
Siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211550
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]12