Aktuatoren für LST Referenznummer der Bekanntmachung: OV9-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpp.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktuatoren für LST
Aktuatoren für LST:
Fertigung, Zusammenbau, Funktionstest, Spielmessung, Transport nach La Palma.
Max-Planck-Institut für Physik
Föhringer Ring 6
80805 München
Deutschland
Lieferanschrift:
Instituto de Astrofísica de Canarias
CIF: Q-3811001-A
Observatorio del Roque de Los Muchachos
Carretera LP-4, km. 36
38787, Garafía
La Palma, Islas Canarias, Spain
Siehe Anlage 2.1 Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Anlage 1 Vergabeinformationen und Anlage 2.6 Eigenerklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen binnen einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I.1) benannten Kontaktstelle gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz Nrn. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf ein Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe gestellt werden. Werden die vorherig genannten Fristen nicht eingehalten, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Bieters liegt Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.