Beschaffung von Leistungen der Schülerbeförderung im Bathasar-Neumann-Schulverband Referenznummer der Bekanntmachung: 27-2021-PB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werneck
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Leistungen der Schülerbeförderung im Bathasar-Neumann-Schulverband
Beschaffung von Leistungen der Schülerbeförderung im Bathasar-Neumann-Schulverband.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Balthasar-Neumann-Schulverband Werneck plant, die Leistungen der Schülerbeförderung für die Grund- und Mittelschule zum neuen Schuljahr 2021/2022 im Wege des sog. offenen Verfahrens neu zu vergeben.
Dem Schulverband gehören als Verbandsmitglieder 3 Gemeinden (Werneck, Waigolshausen und Wasserlosen) mit insgesamt 15 Ortsteilen an, diese sind: Brebersdorf, Egenhausen, Eckartshausen (2 Haltestellen), Eßleben (3 Haltestellen), Ettleben (2 Haltestellen), Hergolshausen, Mühlhausen, Rundelshausen, Schleerieth (2 Haltestellen), Schnackenwerth, Schraudenbach (2 Haltestellen), Stettbach (2 Haltestellen), Schwanfeld, Vasbühl, Waigolshausen (2 Haltestellen), Werneck (4 Haltestellen) und Zeuzleben (2 Haltestellen).
Die Schulhäuser der Grundschule befinden sich in Eßleben, Waigolshausen und Schleerieth. Die Grundschule besuchen insgesamt voraussichtlich ca. 370 Schüler/innen im Schuljahr 2021/2022. Für die folgenden Schuljahre können bezüglich der Schülerzahlen noch keine Angaben gemacht werden. Das Schulgebäude der Mittelschule befindet sich in Werneck und wird von ca. 200 Schüler*innen besucht.
Die Vorgaben für den Fahrplan für die Grund- und Mittelschule werden von den jeweiligen Grundschulleitungen zu Beginn des Schuljahres übermittelt. Der Fahrplan für das Schuljahr 2021/2022 ist noch vom Unternehmen in Zusammenarbeit mit den beiden Schulen bis Schuljahresbeginn zu erstellen.
Insgesamt ca. 420 Schüler*innen sind nach dem Fahrplan vom Wohnort zum entsprechenden Schulort zu befördern. Zwischenfahrten zum Schwimmen oder zur Mittagsbetreuung sind durchzuführen. Nach Unterrichtsende bzw. nach der Betreuung sind die Schüler nach Hause zu fahren.
Durch Schulprojekte werden immer wieder kurzfristige Sonderfahrten nötig. Auch kurzfristige Stundenplanänderungen sind zu berücksichtigen und die dadurch bedingten Fahrten durchzuführen. Innerhalb von 20 Minuten muss ein Ersatzbus vor Ort sein. In den Ferien ist keine Schülerbeförderung durchzuführen. Ausnahmen sind zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzusprechen und den schulischen Belangen anzupassen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Danach hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu gleichen Konditionen zu verlängern: Dreimalige Verlängerung um jeweils 12 Kalendermonate. Weiteres ist dem Schülerbeförderungsvertrag zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
— Erklärung über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes eingesetzte Fahrzeug.
Gesetzliche Mindestdeckung
— Vorlage von mindestens 2 geeigneten Referenzen über Schülerbeförderung.
— Leistungsbeschreibung und ihre Anlagen,
— Schülerbeförderungsvertrag,
— die von der Vergabestelle erteilten Bieterinformationen,
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
— das Angebot des Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.