Personensonderbeförderung (Straße) Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-mm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personensonderbeförderung (Straße)
Schüler/innen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung sind von ihren Wohnorten zum Förderzentrum Notker-Schule Memmingen in Memmingen sowie zur Schulvorbereitenden Einrichtung nach Mindelheim und zurück zu ihren Wohnorten zu befördern.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftrag beinhaltet die Beförderung von Kindern und Jugendlichen sowie etwaiger Begleitpersonen des Förderzentrums Notker-Schule Memmingen mit einer Schulvorbereitenden Einrichtung sowie einer Heilpädagogischen Tagesstätte am Standort in Memmingen und in Mindelheim (Außenstelle) der Lebenshilfe Memmingen / Unterallgäu e. V. und deren Partnerklassen.
Die Beförderung hat an allen Schultagen sowie an weiteren Öffnungstagen der Einrichtung mit Kraftfahrzeugen gemäß den zwischen den Vertragsparteien festgelegten Tourenplänen vom für die Beförderung maßgeblichen Wohnsitz der Schüler/innen zur Schule in Memmingen bzw. zur Außenstelle in Mindelheim und wieder zurück zu erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis des Eintrags ins Handelsregister o. ä. (Register mit Datumsangabe).
Abschnitt IV: Verfahren
Zum Eröffnungstermin sind per Gesetz keine Bieter, sondern nur Vertreter/innen des Auftraggebers zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen können kostenpflichtig zum Preis von [Betrag gelöscht] EUR angefordert werden. Zahlungsbedingungen und -weise: Bar bei Abholung, Verrechnungsscheck bei Versendung, die Gebühr wird nicht zurückerstattet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.