ZV Zulassungsstelle Coburg – Lieferung eines Fachverfahrens für das Zulassungs- und das Fahrerlaubniswesen auf dem neusten Stand der Technik Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000246
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV Zulassungsstelle Coburg – Lieferung eines Fachverfahrens für das Zulassungs- und das Fahrerlaubniswesen auf dem neusten Stand der Technik
Lieferung eines Fachverfahrens für das Zulassungs- und das Fahrerlaubniswesen auf dem neusten Stand der Technik.
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Wilhelm-Ruß-Straße 5
96450 Coburg
Es wird ein neues Fachverfahren für die Bereiche Zulassungs- und Fahrerlaubniswesen des Zweckverbandes Zulassungsstelle Coburg benötigt. Gewünscht wird eine Software welche die anfallenden Vorgänge einer Zulassungsbehörde und einer Fahrerlaubnisbehörde abdeckt. Es wären aber auch 2 verschiedenen Lösungen desselben Softwarehauses denkbar. Dies betrifft von der Neuzulassung von Fahrzeugen bis hin zur Ausstellung von Führerscheinen. Es soll für beide Bereiche die Möglichkeit der Erstellung von vorgefertigten Schreiben geben. Das Softwarehaus sollte den Betrieb des Fachverfahrens im Rechenzentrum anbieten. Drüber hinaus müssen Schnittstellen zum DMS KomXwork und zum Kassenprogramm OK.Fis vorhanden sein. Diese Schnittstellen sind erforderlich, da so die enge Zusammenarbeit mit dem Landratsamt ermöglicht wird. Zudem muss eine Schnittstelle zum vorhandenen Bürgerserviceportal vorhanden sein oder es muss ein hauseigenes Bürgerserviceportal für Kennzeichenreservierungen und iKf-Vorgänge angeboten werden. Im Angebotspreis inbegriffen muss auch der Support per E-Mail, Fernwartung und Telefon sowie alle Updates.
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Zweckverband Zulassungsstelle Coburg
Wilhelm-Ruß-Straße 5
96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabekammer fest, dass im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Aufgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177edc907a9-751244223619064b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177edc907a9-751244223619064b
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-177edc907a9-751244223619064b
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten um Beachtung:
Es werden „nur“ elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße „aller“ Unterlagen der Angebote/der Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 6.7.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/bauen/vob-stelle/
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837