Generalplanungsleistungen für die Neuerrichtung eines Krankenhauses Referenznummer der Bekanntmachung: 2_2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmherzige.net
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für die Neuerrichtung eines Krankenhauses
Am Standort Neuwittelsbach ist der Neubau einer Kombiklinik beabsichtigt, in dem die beiden bestehenden Häuser Neuwittelsbach und Marie Theresia Klinik mit insgesamt 210 bis 220 Betten untergebracht werden sollen. Das Investitionsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) beträgt ca. 80 bis 100 Mio. EUR brutto. Der Neubau soll auf dem vorhandenen Grundstück des Standorts Neuwittelsbach errichtet werden. Hierfür benötigt der AG Leistungen der Generalplanung.
München
80639 München
Am Standort München, Renatastr. 71a ist der Neubau einer Kombiklinik beabsichtigt, in dem die beiden bestehenden Häuser Neuwittelsbach und Maria Theresia Klinik mit insgesamt gut 210 bis 220 Betten untergebracht werden sollen. Das am Standort Neuwittelsbach bestehende Krankenhausgebäude kann beseitigt werden. Das Investitionsvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) beträgt ca. 80 bis 100 Mio. EUR brutto. Angestrebt wird die Umsetzung in einem Bauabschnitt, um dann im Zuge eines Umzugs die beiden bestehenden Häuser leer zu ziehen. Sollte dies nicht die wirtschaftlichste Variante darstellen, kommt auch eine Aufteilung des Neubaus in mehrere Bauabschnitte und ein sukzessiver Umzug in Betracht, um so das Bestandsgebäude abbrechen und für weitere Bauabschnitt des Neubaus nutzen zu können. Sollte dies wirtschaftlich und zeitlich sinnvoll sein besteht zudem die Option auch die an das Grundstück angrenzenden Personalwohnheime in der Prinzenstr. 4 und 6 in das Bauvorhaben miteinzubeziehen. Der Bauablauf muss so gestaltet werden, dass der Klinikbetrieb am Standort Neuwittelsbach auch während der Bauphase aufrechterhalten werden kann.
Um in das Jahreskrankenhausbauprogramm des Freistaats Bayern für das Jahr 2023 aufgenommen zu werden, muss der Antrag auf Vorwegfestlegung, dem regelmäßig eine Vorplanung zugrunde liegt, bis Ende des Jahres 2022 eingereicht werden.
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen (mit BIM-spezifischen Leistungsanteilen), die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. BIM-spezifischen Leistungen und BIM-Koordination sowie Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12),
— Objektplanung Freianlagen mit Verkehrsanlagen,
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. fester und loser Medizintechnik gem. KG 474 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12),
— Brandschutzplanung,
— Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik),
— Beratungsleistung Geotechnik,
— Beratungsleistung Ingenieurvermessung.
Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der AG behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 1 VgV. In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben und ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern eine noch größere Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.4) und Ziff. II.2.4)) nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind. Dabei werden nur solche Referenzen betrachtet, welche die unter Ziff. III.1.3) festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der diesen Bewerbungsbedingungen beigefügten Bewertungsmatrix. Die dabei erreichte Punktezahl wird addiert.
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine Rangfolge gebildet und die 4 Erstplatzierten in dieser Rangliste werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Führt eine Punktgleichheit der Bewerber dazu, dass mehr als 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden müssten, werden mehr als 4 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, und zwar neben den auf Platz 1-3 der Rangliste auch alle Unternehmen, die mit gleicher Punktzahl auf Platz 4 liegen. Bei Punktgleichheit zwischen Unternehmen, die auf den Plätzen 1-3 liegen, gilt Entsprechendes, das auf Platz 4 liegende Unternehmen wird dann aber nicht mehr zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsbilder und Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der AN aber verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer bzw. – bei juristischen Personen – dessen verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt oder Ingenieur“ zu führen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von
Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen, die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw. – bei juristischen Personen – ihre verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV nach dem Recht des Freistaats Bayern berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. In den Formularen werden die nachfolgend unter Ziff. III.1.2) bis III.1.3) geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung bzw. die nach Ziff. II.2.9 maßgeblichen Kriterien der Bewerberauswahl eingetragen.
Gefordert werden die folgenden Erklärungen:
— Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV bestehen,
— Erklärung, ob und in welcher Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— Firmenprofil mit Angaben zu Gründungsdatum, Gesellschaftsform, Anteilseigner.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als ein Jahr) mit Deckungssummen für Personenschäden 10 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden 10 Mio. EUR pro Versicherungsfall und -jahr. Als anderer geeigneter Nachweis nach § 45 Abs. 5 VgV wird eine verbindliche Deckungsbestätigung für den Auftragsfall durch den Versicherungsgeber zugelassen. Es genügt jeweils die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied diesen Nachweis separat in voller Höhe zu führen.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV),
— Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Anzahl der Technischen Mitarbeiter einschl. Büroinhaber und freier Mitarbeiter (Ingenieure) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Die Angaben sind auch für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zu machen und für solche Subplaner (Nachunternehmer) auf deren Eignung sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe beruft.
Mindestumsatz 5 Mio EUR jährlich im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. benannter Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft, werden kumuliert berücksichtigt.
Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, sofern sie ein federführendes, bevollmächtigtes Mitglied benennen und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haftet.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leitungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, müssen jene Unternehmen erklären, im Auftragsfall gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Für die Prüfung der Referenzangaben sind die folgenden Nachweise und Angaben zwingend erforderlich:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnr),
2. Angaben zur erbrachten Dienstleistung (Angaben zur erbrachten Dienstleistung, Leistungsphasen gem. §§ 34, 51, 55 HOAI, Honorarzone, Angabe der Leistungszeit),
3. Gesamtbaukosten KG 200 - 700 brutto nach DIN 276,
4. Projektbeschreibung in Wort und Bild (max. 1 DIN A 4 Seite je Referenz).
In den Referenzklassen 5 und 6 kann die Erfüllung der Mindestanforderungen auch durch die Vorlage mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden. Das bedeutet: Hat ein Referenzauftragnehmer z. B. in der Referenzklasse 5 nur Leistungen der Anlagengruppe 5 und 6 erbracht, können die Mindestanforderungen auch dadurch erfüllt werden, dass ein weiteres Referenzprojekt des gleichen oder eines anderen Referenzauftragnehmers benannt wird, bei dem die Anlagengruppe 8 bearbeitet wurde. Voraussetzung ist aber, dass alle Referenzprojekte im Übrigen den Mindestanforderungen entsprechen und dass die Leistungen aus den jeweiligen Anlagengruppen im Auftragsfall von dem Unternehmen erbracht werden, das auch die Referenzleistung für die jeweilige Anlagengruppe erbracht hat.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Referenzliste mit vergleichbaren Planungsleistungen des Bewerbers mit Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 31.12.2015 aber vor dem 16.7.2021. Einzelne Bauabschnitte eines Gesamtprojekts gelten als je eine Referenz, auch im Hinblick auf das Fertigstellungsdatum.
Für die nachfolgend genannten „Referenzklassen 1-6“ ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen. Referenzen sind auch wertbar, wenn nicht alle Leistungsphasen vom Bewerber erbracht wurden, dies führt aber nach Maßgabe der Bewertungsmatrix zur Abwertung. Bei den Referenzklassen 1 und 2 muss der für die jeweiligen Leistungen vorgesehene Leistungserbringer aber jedenfalls die Leistungsphasen 5 und 8 erbracht haben.
Referenzen können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2008-12: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bruttogrundfläche des Referenzprojekts (Neubau- und/oder Umbauteil): mindestens 1 500 m2.
Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 31.12.2015 aber vor dem 16.7.2021 (unabhängig davon, ob der Bewerber Leistungen der Lph 8 erbracht hat)
Referenzklasse 1: Neubau- und/oder Umbauprojekt aus dem Bereich Krankenhausbau des (falls er sich als Einzelbewerber bewirbt) Bewerbers oder (falls er sich als Bewerbergemeinschaft bewirbt) desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das in dem ausschreibungsgegenständlichen Auftrag die Aufgaben des Generalplaners (insbesondere Vertretung und Projektleitung ggü. AG, Koordination und Integration aller Planungsleistungen) erfüllen wird, über entsprechend erbrachte Leistungen der Generalplanung (d. h. Bewerber mindestens verantwortlich gegenüber dem Referenzprojektauftraggeber für die Leistungsbilder: Objektplanung Gebäude, Planung Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung)
Referenzklasse 2: Neubau- und/oder Umbauprojekt aus dem Bereich Krankenhausbau über Leistungen der Objektplanung Gebäude des vorgesehenen Leistungserbringers (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen der Objektplanung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungen der Objektplanung Gebäude benannten Dritten
Referenzklasse 3: Neubau- und/oder Umbauprojekt über Leistungen der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI) des vorgesehenen Leistungserbringers (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen der Tragwerksplanung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungen der Tragwerksplanung benannten Dritten
Referenzklasse 4: Neubau- und/oder Umbauprojekte aus dem Bereich Krankenhausbau über Leistungen der Planung Technische Ausrüstung, (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53 Abs. 2 HOAI, des vorgesehenen Leistungserbringers (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3 vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft) oder des für die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3 benannten Dritten.
Referenzklasse 5: Neubau- und/oder Umbauprojekte aus dem Bereich Krankenhausbau über Leistungen der Planung Technische Ausrüstung, (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI, des vorgesehenen Leistungserbringers (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung benannten Dritten.
Referenzklasse 6: Neubau- und/oder Umbauprojekte aus dem Bereich Krankenhausbau über Leistungen der Planung Technische Ausrüstung, (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI); Anlagengruppe 7 – Medizintechnik – gem. § 53 Abs. 2 HOAI, des vorgesehenen Leistungserbringers (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen der Planung Medizintechnik vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungen der Planung Medizintechnik benannten Dritten.
Bauvorlageberechtigte Architekten oder Ingenieure, Art. 61 BayBO
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— wonach alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Referenzen von benannten Nachunternehmern können nur berücksichtigt werden, wenn sich diese zur Unterstützung des Bewerbers verpflichten und mit Abgabe der Bewerbung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorlegen. Aufgrund dessen müssen diese Nachunternehmer bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benannt werden. Die Einzelheiten werden den Interessenten mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR6GA
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein wegen der Zurückweisung einer Rüge eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.