SASU_FW_bewerb Referenznummer der Bekanntmachung: SASU_FW_bewerb
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saaldorf-Surheim
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.saaldorf-surheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.winkelman-consulting.eu
Abschnitt II: Gegenstand
SASU_FW_bewerb
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume für die LPH 2-9 nach § 34 HOAI 2021 für die Errichtung eines Feuerwehrhauses für die Gemeinde Saaldorf-Surheim/Ortsteil Surheim.
Gemeinde Saaldorf-Surheim
Moosweg 2
83416 Saaldorf-Surheim
Bereits in den Jahren 2017/18 wurde seitens der Gemeinde Saaldorf-Surheim ein Feuerwehrbedarfsplan in der Gemeinde aufgestellt. Aus diesem Bedarfsplan ging hervor, dass das bestehende Feuerwehrhaus in Surheim technisch und funktionell nicht mehr haltbar ist. Daher wurde entschieden, einen Neubau im Ortsteil Surheim für die Surheimer Wehr zu erstellen.
Im Vorfeld wurde dazu ein Raum- und Bedarfsprogramm erstellt und die Unterbringung der erforderlichen Funktionen auf dem bestehenden Grundstück untersucht. Grundlegendes Ziel ist die dauerhafte Sicherstellung der Daseinsvorsorge für den abwehrenden Brandschutz und den technischen Hilfsdienst im Sinne der Art. 1 und 2 BayFwG inkl. der dazugehörigen baulichen Anlagen und Ausstattung.
Das zu errichtende Gebäude soll dabei vorrangig funktional optimiert sein, sich jedoch auch städtebaulich angemessen in die Umgebung einfügen. Das Bebauungsplanverfahren erfolgt parallel zur Hochbauplanung.
Bauherr ist die Gemeinde Saaldorf-Surheim. Die Baumaßnahme wird aus dem gemeindlichen Haushalt finanziert. Darüber hinaus ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln gem. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr Zuwendungsrichtlinien – FwZR) vom 18. Dezember 2018 (BayMBl. 2019 Nr. 35) geplant.
Als Kostenobergrenze steht eine Gesamtsumme i.H.v. 4,0 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Die Maßnahme ist daher als „design-to budget“- Maßnahme zu planen.
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht ausgeschlossen worden sind und die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen werden zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach Eignungskriterien bewertet.
Dabei werden Wertungspunkte für die Vergleichbarkeit von Referenzen vergeben. Aufgrund der erreichten Wertungspunkte wird eine Rangfolge gebildet. Der Auftraggeber wird 3 geeignete Bewerber – unabhängig davon ob es sich hierbei um einen Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft (jeweils mit bzw. ohne Nachunternehmer) handelt – auffordern, ein Erstangebot abzugeben.
Erfüllen mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs.6 VgV).
Neben der Erfüllung der unter III.1.3 benannten Mindestanforderungen gilt nachstehender Wertungsmaßstab für die Bewertung.
Kriterium Referenzprojekte
Es werden maximal 4 Referenzen berücksichtigt. Dabei werden Punkte vergeben für:
— Projekt mit Optimierung von Flächenbedarfen/Raumprogrammbedarfen,
— Projekt gem. Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr Zuwendungsrichtlinien – FwZR),
— Projektaufgabe mit Umsetzung von nachhaltigen Bauweisen & bauunterhaltskosten-reduzierenden Maßnahmen,
— „design-to-budget-Projekt“, d.h. Planung mit vorgegebener Budgetobergrenze.
Pro nachgewiesener Projektanforderung pro Referenz werden 10 Punkte vergeben.
Es ist pro Referenz mit konkreten projektbezogenen Erläuterungen darzustellen, inwieweit die o. g. Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
Insgesamt können für die Referenzprojekte des Unternehmens maximal 4 x 40 = 160 Punkte erzielt werden.
Kriterium Referenzprofile
Darüber hinaus werden die je 2 vom Projektleiter/stellv. Projektleiter einzureichenden persönlichen Referenzen bewertet. Dabei werden pro nachgewiesener o.g. Projektanforderung pro persönlicher Referenz 10 Punkte vergeben. Dies gilt auch, wenn die Referenz bereits als Unternehmensreferenz eingereicht wurde und diese vom für den Einsatz vorgesehenen Projektleiter / stellv. Projektleiter in der jeweiligen Funktion als Projektleiter/stellv. Projektleiter erbracht wurde.
Es ist pro persönlicher Referenz mit konkreten projektbezogenen Erläuterungen darzustellen, inwieweit die o.g. Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
Insgesamt können somit für die Referenzprofile des Projektleiters und des stellv. Projektleiters maximal 4 x 40 = 160 Punkte erzielt werden.
In Summe können somit maximal 160 + 160 = 320 Punkte für die Bewertung nach Eignungskriterien erzielt werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit Optionen, zunächst LPH 2-4, daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel die LPH 5-9. Ggf. können dabei die Abrufzeitpunkte je nach Bewilligung der Fördermittel unterschiedlich und ggf. mit einem zeitlichen Versatz erfolgen. Mit den Leistungen der LPH 2 ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anlage N_1 / Berufs- bzw. Handelsregisterauszug bzw. Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Hierbei wird zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gilt die Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Ingenieur/Master der Fachrichtung Architektur,
— Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist,
— Bei Bewerbergemeinschaften gelten o.g. Anforderungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens eingetragen ist, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
— Anlage N_1a / Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist nur gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anlage E_6 / Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020).
Dabei sind folgende Jahresumsätze (netto) für die Jahre 2018 und 2019 (pandemiebedingt nicht für 2020) nachzuweisen:
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, d.h. mit Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume,
— Anlage E_7 / Berufshaftpflichtversicherung mit Erklärung über folgende Deckungssummen,
— für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR,
— für sonstige Schäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind sind nach § 46 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anlage E_8 / Referenzen
Auflistung geeigneter erbrachter Referenzprojekte für Planungsleistungen nach § 34 HOAI mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität unter Angabe von:
— der Projektbezeichnung,
— der anrechenbaren Kosten netto (Summe der KGR 300 + 400 + 600 gem. DIN 276),
— des Werts der eigenen erbrachten Leistung,
— des Leistungszeitraumes (Beginn LPH 2 MM/JJJJ, Ende bzw. Ende LPH 8 MM/JJJJ),
— der Honorarzone,
— der erbrachten Leistungsphasen,
— des Leistungsbildes mit Beschreibung der Aufgabe und des Umfangs der Leistung,
— der Art des Vertragsverhältnisses sowie
— Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen im Bezug auf die ausgeschriebene Projektaufgabe.
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
— Umfang der Referenzprojekte jeweils mind. 2,0 Mio. EUR/netto anrechenbaren Kosten für die Summe der KGR 300 + 400 + 600,
— Alle Referenzprojekte mit Zuordnung zu mind. HZ III,
— Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zeichnete sich bei allen Referenzen für folgende Leistungsphasen nach HOAI (2013) oder vergleichbar verantwortlich: durchgängige Erbringung pro Referenzprojekt mindestens der LPH 2-8 (Vorplanung bis einschließlich Objektüberwachung),
— mindestens ein öffentlich gefördertes Referenzprojekt mit Mitwirkung bei der Erstellung des Fördermittelantrags Fachbegleitung im Fördermittelverfahren und Erstellung der Verwendungsnachweise,
— Die LPH 8 muss bei allen Referenzen im Zeitraum zwischen 06/2013 bis Ende Bewerbungsfrist abgeschlossen worden sein,
— Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
Darüber hinaus sind Erläuterungen des Projektinhalts sowie zur Vergleichbarkeit der Qualitätsanforderungen als ergänzende (eigene) Darstellungen beizufügen. Hierbei sollen zwei (3) DIN/A4 Seiten pro Referenz nicht überschritten werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
— Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen.
Ergänzend sind die Referenzprofile zum fachlichen Lebenslauf und zu den beruflichen Erfahrungen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters darzustellen und als beizufügen:
— Anlage E_9a / Referenzprofile des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
Folgende Mindestanforderungen werden an die Erfahrung des für den Einsatz vorgesehenen Personals gestellt:
— Projektleiter mit mindestens 12 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als Projektleiter,
— Stellvertretender Projektleiter mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit der Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als stellv. Projektleiter,
— Insgesamt muss vom Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter (kumulativ) ein persönliches Referenzprojekt inkl. Erstellung Fördermittelantrag, Mitwirkung im Zuwendungsverfahren nach FwZR (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) inkl. Erstellung der Verwendungsnachweise nachgewiesen werden.
Siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Siehe unter III.1.1) dieser EU-Bekanntmachung.
Siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nach Bewerberkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Anlage E_1 / Bewerbererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bewerbers bzw. Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass
— keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Planungs-/Architekturbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen,
— die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung),
— der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben,
— Anlage E_2 / Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete .Bewerbergemeinschaftserklärung vorgelegt werden:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
— in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
— Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass
— im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden,
— die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird,
— für den Fall, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und
— soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird.
Darüber hinaus sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Anlage E_4 / Vertraulichkeitserklärung,
— Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern:
— Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2R6S5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saaldorf-Surheim
Postleitzahl: 83416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.saaldorf-surheim.de