Aufstellung LAK Teil A in der Saaleck-Kaserne und im Truppenübungsplatz Hammelburg Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstellung LAK Teil A in der Saaleck-Kaserne und im Truppenübungsplatz Hammelburg
Aufstellung LAK Teil A in der Saaleck-Kaserne und im Truppenübungsplatz Hammelburg.
97762 Hammelburg
Aufstellung LAK Teil A in der Saaleck-Kaserne und im Truppenübungsplatz Hammelburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90480
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren gemäß
— § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— § 98 c Aufenthaltsgesetz oder
— § 19 Mindestlohngesetz oder
— § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin / sind.
Die Kommunikation (Fragen / Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Fragen stellen bzw. Fragen / Antworten zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97422
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]