Beratungsleistungen Linux und Containertechnologie Referenznummer der Bekanntmachung: 2021JWE000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen Linux und Containertechnologie
Zur Unterstützung des Teams ean: betrieb am Bayerischen Landesamt für Steuern werden Consultingleistungen mit den Themenschwerpunkten Betrieb und Konzeption einer Linux-basierten RZ-Umgebung sowie Konzeption und Aufbau von Containerisierungs- / Applikationsvirtualisierungslösungen ausgeschrieben.
Die Vergabe ist in zwei Lose mit identischem Leistungsgegenstand aufgeteilt.
In beiden Losen wird eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben.
Beratungsleistungen Linux und Containertechnologie Berater 1
Beratungsleistungen Linux und Containertechnologie Berater Los 1.
Beratungsleistungen Linux und Containertechnologie Berater 2
Beratungsleistungen Linux und Containertechnologie Berater Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistungen Linux und Containertechnologie Berater 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungsleistungen Linux und Containertechnologie Berater 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die genauen Auftragswerte werden aufgrund berechtigter geschäftlicher Interessen des Auftragnehmers nicht bekanntgegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.