VgV-Verfahren Verkehrsanlage Neugablonzer Str. Referenznummer der Bekanntmachung: 2010TBB742_1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren Verkehrsanlage Neugablonzer Str.
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, im Bereich Neugablonzer Straße, Kaufbeuren.
Stadt Kaufbeuren
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI 2013, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, beispielsweise:
— in allen LPH: Koordination des Gesamtprojekts,
— in LPH 2: Untersuchung verschiedener Varianten (Trassenführungen) mit nicht gleichen Anforderungen,
— in LPH 2: Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung,
— in LPH 2/3: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes zur Durchführbarkeit des Projekts unter laufendem Verkehr (keine Vollsperrung),
— in LPH 5: objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung,
— in LPH 8: örtliche Bauüberwachung,
— in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
— und evtl. weitere.
Bestandteile des Verfahrens sind:
1) die Neugestaltung des Knotenpunkts zur Anbindung der Buronstraße an die Neugablonzer Straße (Osttangente),
2) die verkehrliche Anbindung und Errichtung von Stellplätzen (Fahrräder und Kurzparker-Pkws) im Bereich des neuen Bahnhalts,
3) der Ersatzneubau der Wertachbrücke in diesem Bereich.
Hinweise:
— Der Bahnhalt selbst ist nicht Bestandteil der Vergabe. Dieser wird derzeit von der DB AG geplant und später umgesetzt. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der DB AG seitens des Auftragnehmers ist daher während der gesamten Maßnahme zwingend erforderlich,
— bei diesem Projekt werden auch Fördermittel beantragt werden.
Es steht – neben einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Brücke – auch bereits ein Konzept bzw. eine Variantenstudie zu den Verkehrsanlagen zur Verfügung.
Die Büros, welche die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und das Konzept/die Variantenstudie erstellt haben, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist aber grundsätzlich offen für alternative Lösungsansätze.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2021 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Anfang Mai 2021. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
Die Einreichung des Förderantrags und der Abschluss der LPH 3 sind für August 2022 vorgesehen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn und die Abbrucharbeiten (welche nicht Verfahrensbestandteil sind) sind für Herbst 2022 anvisiert.
Die Fertigstellung ist für ca. Ende 2024/Anfang 2025 geplant.
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 47 HOAI 2013,
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 47 HOAI 2013,
— Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 47 HOAI 2013,
— Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 47 HOAI 2013.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neusäß
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland