Grüngut und Bioabfall Referenznummer der Bekanntmachung: 21-VgV052
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grüngut und Bioabfall
Die Stadt Neu-Ulm ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) u. a. auch für die Erfassung und Entsorgung von Grüngut und Bioabfall zuständig und beabsichtigt diese an Dritte zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen.
— Los 1: Grüngut umfasst im Wesentlichen die Containergestellung, Übernahme und Verwertung von Grüngut gemäß § 22 Abs. 1 KrWG,
— Los 2: Bioabfall umfasst im Wesentlichen die Containergestellung an der Übergabestelle des Auftraggebers bei der Fa. Russ GmbH, Otto-Hahn-Str. 26, 89231 Neu-Ulm, Übernahme und Verwertung von ca. 2 700 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Behandlungsanlage.
Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung regelt die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Lose.
Gruengut
Die Stadt Neu-Ulm nutzt zur Erfassung von Grüngut den stadteigenen Wertstoffhof und beabsichtigt Dritte gemäß § 22 Abs. 1 KrWG mit der Containergestellung, Übernahme und Verwertung von Grüngut zu beauftragen.
Am Wertstoffhof besteht eine Genehmigung, Grüngut vor Ort zu häckseln.
Weitere Informationen zur Stadt Neu-Ulm und der abfallwirtschaftichen Situation im Stadtgebiet sind unter www.neu-ulm.de zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
— bedarfsgerechte wöchentliche Abholung des Grünguts durch Räumung der Grüngutbodensammlung mit geeigneten Fahrzeugen,
— Übernahme und Transport des Grünguts zur ordnungsgemäßen Verwertung,
— Ordnungsgemäße Behandlung des Grünguts und Herstellung hochwertiger Erzeugnisse,
— Verwertung / Vermarktung der Erzeugnisse,
— Ordnungsgemäße Entsorgung aller anfallenden Reststoffe.
Verlängerung um weitere 12 Monate nach Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit.
Bioabfall
In der Stadt Neu-Ulm erfolgt die Erfassung von Bioabfall über eine Biotonne (braune Tonne) im Holsystem. Die Einsammlung der Bioabfälle und der Transport zur Übergabestelle bei der Firma Russ GmbH, Otto-Hahn-Str. 26, 89231 Neu-Ulm erfolgt durch den städtischen Betriebshof.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen:
— Containergestellung an der Übergabestelle des Auftraggebers bei der Fa. Russ GmbH, Otto-Hahn-Str. 26, 89231 Neu-Ulm,
— Transport zur Behandlungsanlage des Auftragnehmers,
— Fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung und/oder Kompostierung von ca. 2 700 t Bioabfall pro Jahr in einer genehmigten Behandlungsanlage,
— Trennung und fachgerechte Entsorgung von anfallenden Stör- und Reststoffen,
— Ordnungsgemäße Verwertung von Kompost und/oder Gärresten bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Verlängerung um weitere 12 Monate nach Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grüngut
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87746
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bioabfall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87746
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]