Projekt Michaelsberg Bamberg, Kanal-, Leitungs- und Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-EBB-029/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Michaelsberg Bamberg, Kanal-, Leitungs- und Straßenbau
Die Stadt Bamberg plant die Sanierung und Erneuerung Kanal- Leitungs- und Straßenbau „Projekt Michaelsberg“. Es liegt eine Entwurfsplanung vor als Grundlage für die weitere planerische Bearbeitung und Ausführung. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit Urteil vom 4.7.2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis, dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen. Es sind folgende Planungsleistungen des Tiefbaus (Leitungs- und Straßenbaus) notwendig:
— Straßenbau, Objektplanung Verkehrsanlagen,
— Wasserversorgung, Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Kanalbau, Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Kabelbau, Objektplanung Ingenieurbauwerke,
— Gasversorgung, Objektplanung Ingenieurbauwerke.
Bestandteil des VgV-Verfahrens ist die Objektplanung Leitungs- und Straßenbau:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2013 Teil 3.
Abschnitt 3, LPH 5 - 9, unterteilt in:
— Wasserversorgung nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 1,
— Kanalbau nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 2,
— Kabelbau nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 4,
— Gasversorgung nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 4,
— Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI 2013 Teil 3.
Abschnitt 4, LPH 5 - 9, unterteilt in:
— Straßenbau nach § 45.
Als Besondere Leistungen wird beabsichtigt zu beauftragen (Detailinformationen zum Leistungsbild sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen):
— örtliche Bauüberwachung — SiGeKo.,
— Einarbeitung und Überprüfung der vorliegenden Entwurfsplanung,
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb LPH 9,
— Bauvermessung Verkehrsanlagen,
— Bauvermessung Ingenieurbauwerke Kanal,
— Kostenkontrolle nach ZVB-Ing. Ziffer 8.7 (Fassung 2015),
— Objektübergreifende integrierte Bauablaufplanung mit detaillierter Planung von Bauphasen nach bes. Anforderungen,
— Kostenaufteilung der Straßenbaukosten nach DIN 276 über alle LPH,
— Kostenaufteilung für die Aktivierung der Entwässerungskanäle (Aufteilung Rohrleitungen/Schächte),
— Lieferung von Bestandsunterlagen in digitaler Form (dwg/dxf) und als Papierplot für den Kanalbau.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung nicht besteht. Terminvorausschau:
— Beginn Ausführungsplanung direkt nach Abschluss VgV ab Mai 2021,
— Leitungsbauarbeiten März 2022 bis Nov. 2023,
— Straßenbauarbeiten März 2024 bis Dez. 2024.
Die Baukosten werden angegeben in EUR netto:
— Kabelbau [Betrag gelöscht] EUR,
— Wasserversorgung [Betrag gelöscht] EUR,
— Gasversorgung [Betrag gelöscht] EUR,
— Kanalbau [Betrag gelöscht] EUR
— Straßenbau [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96047
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981530
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.