Bewachung für das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Dienstsitz München Referenznummer der Bekanntmachung: 2021MKO000005
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 096-251057)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung für das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Dienstsitz München
Bewachung des Dienstsitzes des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat in München (StMFH).
Der Auftraggeber (AG) überträgt dem Auftragnehmer (AN) die Rund-um-die-Uhr-Bewachung des Bewachungsobjektes Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mit den Gebäudeteilen Odeonsplatz 4, Ludwigstraße 1, 3, 5 und Kardinal-Döpfner-Straße 4 mit Pfortendiensten an 3 verschiedenen Eingangspforten und Streifendienst auch im Außenbereich des Ministeriums.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=X0drGNyMxR8%253d
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=Jwf49oRM3mk%253d
— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Scientology – Schutzerklärung,
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Vordruck Überprüfung Fremdpersonal,
— Einwilligungserklärung Fotoaufnahmen FM-Intranet,
— Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung,
— Den Dienstleistungsvertrag entsprechend der Verordnung über das Bewachungsgewerbe, der DGUV Vorschrift 23 sowie der DIN 77200-1:2017-11 zu erfüllen,
— Der AN unterhält ein Umweltmanagementsystem gemäß der Norm ISO 14001,
— Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter.
Der AN ist verpflichtet, für sich und eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter zur Deckung der Schäden, die dem AG oder Dritten bei der Durchführung der Sicherheitsdienstleistung entstehen können, eine Betriebshaftpflichtversicherung, mindestens nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit folgenden Deckungsumfängen, für die Dauer der Tätigkeit, dem AG gegenüber nachweislich aufrechtzuerhalten.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis:
a. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden für jede einzelne Person,
b. [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden.
Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten folgende Ersatzleistungen als vereinbart:
a. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht,
b. [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des AN,
c. [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten,
d. [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden,
e. [Betrag gelöscht] EUR für Umwelthaftpflichtschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Der Nachweis hierüber ist nach Zuschlagserteilung dem AG vorzulegen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Scientology – Schutzerklärung,
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Vordruck Überprüfung Fremdpersonal,
— Einwilligungserklärung Fotoaufnahmen FM-Intranet,
— Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung,
— Den Dienstleistungsvertrag entsprechend der Verordnung über das Bewachungsgewerbe, der DGUV Vorschrift 23 sowie der DIN 77200-1:2017-11 zu erfüllen,
— Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter.
Der AN ist verpflichtet, für sich und eingesetzte Sicherheitsmitarbeiter zur Deckung der Schäden, die dem AG oder Dritten bei der Durchführung der Sicherheitsdienstleistung entstehen können, eine Betriebshaftpflichtversicherung, mindestens nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit folgenden Deckungsumfängen, für die Dauer der Tätigkeit, dem AG gegenüber nachweislich aufrechtzuerhalten.
Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis:
a. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden für jede einzelne Person
b. [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
Im Rahmen dieser Versicherungssumme gelten folgende Ersatzleistungen als vereinbart:
a. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht,
b. [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des AN,
c. [Betrag gelöscht] EUR für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten,
d. [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden,
e. [Betrag gelöscht] EUR für Umwelthaftpflichtschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
Der Nachweis hierüber ist nach Zuschlagserteilung dem AG vorzulegen.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.