Neubau Verwaltungs-/Technikgebäude im Busbetriebshof Erlangen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.estw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verwaltungs-/Technikgebäude im Busbetriebshof Erlangen
Die Erlanger Stadtwerke AG beabsichtigen den Bau eines Verwaltungsgebäude mit 3 Etagen sowie ein Technikgebäude im Busbetriebshof Erlangen. Im Rahmen des hier vorliegenden Vergabeverfahrens werden Außenanlagen ausgeschrieben.
Die Vergabe der gesamten Maßnahme erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) im Offenen Verfahren unter Berücksichtigung des 20 %-Kontingentes für nicht EU-weite Vergabeverfahren.
Frauenauracher Str. 90
91056 Erlangen
— div. Abbrucharbeiten
— ca. 240 m Borde u. Einfassungen setzen
— ca. 150 m offene Rinne
— ca. 88 m Fassadenrinne
— ca. 60 lfm Steinquader
— ca. 54 St. Mauerscheiben
— ca. 850 m2 Pflasterarbeiten
— Vegetationtechnische Bodenarbeiten inkl. Pflanzung
— Fertigstellungpflege (1 Kalenderjahr)
— Entwicklungspflege (2 Kalenderjahre)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein,
2. Eigenerklärung, dass der Bieter /die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht wegen einer der in § 123 Abs. 1-4 GWB genannten Vorschriften verurteilt ist und keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen,
3. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärungen,
4. Ggf. Nachunternehmererklärung,
5. Ggf. Nachunternehmer- Verpflichtungserklärung,
6. Ggf. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen!
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1. Nachweis einer Berufs-/Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Dabei ist es erforderlich, dass die Mindestdeckungssumme mindestens zweifach zur Verfügung steht. Es genügt die Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
2. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
3. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
4. Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Die vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind mit dem Angebot einzureichen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen (zu 3 + 4) Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen innerhalb 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen!
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Mit folgenden Angaben:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, mindestens 3 Referenzprojekte müssen abgeschlossen und an den Nutzer übergeben sein.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen!
Die vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, diese innerhalb von 6 Kalendertagen nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. die Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angabe ist hieraus nicht abzuleiten.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
— Angebote, Schriftverkehr, gesamte Projektabwicklung und Dokumentation in deutscher Sprache,
— Deutschsprachige Ansprechpartner ohne Hilfe eines Dolmetschers (während der gesamten Vertragsdauer).
1. Bescheinigung eines Betriebshaftpflichtversicherungsschutzes gem. Ziff. III.1.2,
2. Sicherheit für Vertragserfüllung: i. H. v. 5 % der Brutto- Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mind. [Betrag gelöscht] EUR netto beträgt,
3. Sicherheit für Mängelansprüche: i. H. 5 % der Brutto-Abrechnungssumme einschl. Nachträge durch Einbehalt bzw. Bürgschaft gemäß Vergabeunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.
Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Äußere Brucker Str. 33, 91052 Erlangen
Es findet kein Submissionstermin mit Bieterbeteiligung statt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen unter dem in Ziff. I.3. angegebenen Link zum Download zur Verfügung:
— alle Angaben sind in der geforderten Form und vollständig elektronisch einzureichen. Fehlende oder unvollständige Angaben können zum sofortigen Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren führen,
— der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. die Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten,
— die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nichtregistrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten,
— Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet,
— Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2 gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform,
— die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3. angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen,
— der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt per FAX. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die von der Arbeits-/Bietergemeinschaft angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1, Satz 1 bleibt unberührt.