Tram + VP 506 Baustellenabsicherung-Security Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP506
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 911 / 802-58405
Fax: +49 911 / 802-88-58405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram + VP 506 Baustellenabsicherung-Security
Tram + Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP 506 Baustellenabsicherung-Security.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten geplant. Hierbei werden Gebäude und Gleisanlagen errichtet.
Für den ordnungsgemäßen Ablauf von Anlieferverkehr, Baustellenfahrzeuge sowie Kontrolle der vom Auftraggeber festgelegenen weiteren Regelungen, wird die Baustelle durch ein Sicherheitsdienst besetzt.
Weiter werden bei Abschaltungen von Brandmeldern in den Gebäuden Begehungen einer Brandwache erforderlich.
Auftragsumfang:
— Bereitstellung Pförtnercontainer,
— Pförtnerdienst,
— Brandwache.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 3 %),
3. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegt. (Gewichtung 2 %),
4. Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. v. 1,0 Mio. EUR (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen. (Gewichtung 5 %),
5. Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall. (Gewichtung 2 %)
6. Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal. (Gewichtung 3 %)
7. Umsatzangaben der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet, (Gewichtung 5 %),
8. Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 8 %),
9. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.,(Gewichtung 2 %),
10. Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung,
Der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
11. Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung (Gewichtung 2 %).
12. Zwei mit der ausgeschriebene Leistung vergleichbare Referenzen mit Ausführung (nicht älter als 3 Jahre). (Gewichtung zweimal 33 % = 66 %),
Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 33 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar.
Die Referenzen sollen folgende Angaben umfassen:
Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum,
Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten wesentlichen Mengenkennzahlen, Zahl der dabei durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
13. Nachweis der Befähigung nach § 34 a GewO (Muss-Kriterium)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Befähigung nach § 34 a GewO muss vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach SektVO (Sektorenverordnung) aus.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.