Beschaffung einer Tragkraftspritze PFPN 10-1500_Feuerlöschkreiselpumpe Referenznummer der Bekanntmachung: EG-PFPN-10-1500
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Tragkraftspritze PFPN 10-1500_Feuerlöschkreiselpumpe
Feuerlöschkreiselpumpe zum Einbau in Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Tragkraftspritze PFPN 10-1500 gemäß DIN EN 14466, zur Verlastung im Tiefraum eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 KatS.
Genauere Angaben zur technischen Ausstattung siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben über Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— i.Ü. siehe Vergabeunterlagen.
— Angaben zu Arbeitskräften,
— Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— i.Ü. siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bewerber sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.