Wickelanlage zur Herstellung rotationssymmetrischer Bauteile aus Faserverbundwerkstoffen Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT148/9910-MB8.4-KD
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wickelanlage zur Herstellung rotationssymmetrischer Bauteile aus Faserverbundwerkstoffen
Die UniBw M beabsichtigt eine Wickelanlage zu beschaffen, die der Auftragnehmer spätestens bis zum 1. Quartal 2022 liefern und installieren muss. Die Wickelanlage dient zur Herstellung rotationssymmetrischer Bauteile aus Faserverbundwerkstoffen. Der Anwendungsbereich fokussiert sich auf den Laborbetrieb (Forschung und Entwicklung) und Prototypenbau. Im Rahmen der Forschung und Entwicklung der UniBw M muss die Anlage ein breites Anwendungsfeld abdecken und die Verarbeitung von trockenen, nassen und vor allem vorimprägnierten Faserrovings in höchster Qualität gewährleisten.
Der Betrieb und die Wartung der Anlage sollen unter Berücksichtigung der Fertigungsqualität und der Arbeitssicherheit so einfach wie möglich gehalten werden. Die Steuerung soll intuitiv sein und ermöglichen, im Rahmen der Qualitätssicherung den Fertigungsprozess/-Parameter nachzuvollziehen.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Die Wickelanlage dient zur Herstellung hochwertiger, rotationssymmetrischer Bauteile aus Faserverbundwerkstoffen. Der Anwendungsbereich fokussiert sich auf den Laborbetrieb (Forschung und Entwicklung) und Prototypenbau. Eine Serienfertigung mit großen Stückzahlen ist nicht vorgesehen. Daraus folgt, dass die Wickelmaschine höchst flexibel einsetzbar sein muss.
Ein breites Anwendungsfeld und die Verarbeitung von trockenen, nassen und vor allem vorimprägnierten Faserrovings (Towpregs) in hoher Qualität muss gewährleistet werden.
Folgende Beispiele für mögliche Bauteile sind bei der Auslegung der Anlage zu berücksichtigen:
— Drucktanks vom Typ IV und V für verschiedenste Medien mit einer Wickellänge bis 3 m und einem Durchmesser von bis zu 1,2 m im Anwendungsfeld Luft- und Raumfahrt, Automotive, Marine, Maschinen- und Anlagenbau,
— Kardan- und Antriebswellen mit einer Wickellänge bis 3 m und einem Durchmesser bis ca. 1,2 m im Anwendungsfeld Luft- und Raumfahrt, Automotive, Marine, Maschinen- und Anlagenbau unter Verwendung von Wickelwinkeln im Bereich von 0 Grad – 90 Grad (unter Verwendung eines Stiftkranz),
— Drehstabfedern mit einer Wickellänge von 3 m im Anwendungsfeld Luft- und Raumfahrt, Automotive, Marine, Maschinen- und Anlagenbau unter Verwendung von Wickelwinkeln im Bereich 0 Grad – 90 Grad (unter Verwendung eines Stiftkranz).
Der Betrieb und die Wartung der Anlage sollen unter Berücksichtigung der Fertigungsqualität und der Arbeitssicherheit so einfach wie möglich gehalten werden.
Die Steuerung soll intuitiv sein und eine Nachvollziehbarkeit des Fertigungsprozesses/-Parameter (Ist-Werte) im Rahmen der Qualitätssicherung ermöglichen.
Die Wickelanlage muss für eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren ausgelegt sein.
Der Auftragnehmer muss die Wickelanlagen spätestens im 1. Quartal 2022 liefern und installieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandlos Beiträge entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie Abschluss und Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Konzeption, Bau und Lieferung von Wickelanlagen).
b) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Liste der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind die Konzeption, der Bau und die Lieferung von Wickelanlagen.
b) Eigenerklärung, dass der Bieter im Falle der Auftragserteilung auf Störungsmeldungen und Anfragen zur Störungsbeseitigung des Auftraggebers innerhalb von maximal drei Werktagen reagieren und die Anlage innerhalb dieser Zeit wieder funktionsfähig machen kann.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
a) Nachweis, dass der Bieter eine Wickelanlage für die Luft- und Raumfahrt geliefert und in Betrieb genommen hat (unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und des Leistungszeitraums sowie eines Ansprechpartners) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Daraus muss sich ergeben, dass aus der Lieferung und Inbetriebnahme eine Qualifikation für ein „fliegendes“ Bauteil erfolgt ist.
b) Nachweis, dass der Bieter eine Wickelanlage für den Bereich Forschung und Entwicklung (z. B. Universitäten, Institute, Labore) geliefert und in Betrieb genommen hat (unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und des Leistungszeitraums innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).
c) Nachweis über eine Zertifizierung im Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001.
d) Eigenerklärung, dass der Bieter über einen Servicepartner im deutschsprachigen Raum verfügt, auf den der Auftraggeber kurzfristig zugreifen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126b BGB) in Verbindung mit einer elektronischen Signatur über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bewerber werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Angebot einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe in § 47 VgV wird hingewiesen.
5) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen, um auf das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Die dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Finanzmittel betragen [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.