DRW_DOM_bewerb Referenznummer der Bekanntmachung: DRW_DOM_bewerb
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ursberg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 86513
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.winkelman-consulting.eu
Abschnitt II: Gegenstand
DRW_DOM_bewerb
Am Komplexstandort Ursberg bietet das Dominikus-Ringeisen-Werk Wohn- Pflege- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie des Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) befindet sich der Standort seit einigen Jahren im Konversionsprozess.
Nachdem die Bewohner des Hauses Dominikus in Neubauten (Haus Peter und Haus Paul) umgezogen sind, steht das Gebäude leer.
Ziel ist eine Wiederaufnahme der Nutzung. Hierfür soll das gesamte Gebäude gemäß den Anforderungen der AV PfleWoqG umgebaut sowie energetisch saniert werden.
Es wurde bereits eine Vorplanung erstellt, für deren Umsetzung werden nunmehr die LPH 3-9 nach § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume ausgeschrieben.
Dominikus-Ringeisen-Werk
Klosterhof 2
86513 Ursberg
Funktionelles Ziel der Generalsanierung ist die Schaffung einer bedarfsgerechten Wohn- und Pflegeeinrichtung für 52 Menschen mit Behinderung. Teil dieses Ziels ist eine Einzelzimmerbelegung mit einem hohen Anteil rollstuhlgerechter Wohnplätze (min. 75 %). Die Angaben des den Vergabeunterlagen beiliegenden Raumbedarfsprogramms sind zu berücksichtigen, um die technische Funktionalität gewährleisten zu können ist sicherzustellen, dass sämtliche Planungsanforderungen der PflegesoNahFöR erfüllt sind.
Aufgrund der Anforderungen der Bewohner und Betreuer ist ein besonderes Augenmerk ist auf Brandschutz und Schallschutz zu legen.
Weiteres Ziel ist, ein durchgängiges Gestaltungskonzept von der Außenhülle zum Innenraum zu erreichen, einen auf ein Minimum reduzierten Einsatz von verschiedenen Materialien soll erreicht werden. Darüber hinaus ist auf leichte Orientierbarkeit in der Wegeführung und Auffindbarkeit von Räumlichkeiten achten.
Da es sich um ein nach BayWoFG gefördertes Projekt handelt hat sich die Planung und Umsetzung des Bauvorhabens darüber hinaus insbesondere an nachstehenden Anforderungen zu orientieren:
— Merkblatt Besondere Wohnformen BTHG,
— Verordnung Pflege- & Wohnqualitätsgesetz AVPfleWoqG,
— Merkblatt PflegesoNah.
Kriterium Referenzprojekte:
Es werden maximal 4 Referenzen berücksichtigt. Dabei werden Punkte vergeben für:
— Projekt mit öffentlichen Fördermitteln inkl. Mitwirkung beim Fördermittelantrag und bei der Erstellung der Verwendungsnachweise,
— Projektaufgabe Wohnungsbau,
— Projekt als Umbaumaßnahme,
— Projekt unter Einhaltung der DIN 18040,
— Projekt mit Nutzerumfeld vergleichbar mit Anforderungen für Menschen mit Behinderung,
— Projektaufgabe mit Umsetzung von nachhaltigen Bauweisen & bauunterhaltskosten-reduzierenden Maßnahmen,
— Projekt mit Kostenoptimierung zur Erreichung einer vorgegebenen Kostenobergrenze.
Pro nachgewiesener Projektanforderung pro Referenz wird 1 Punkt vergeben.
Insgesamt können somit für die Referenzen maximal 7 x 4 = 28 Punkte erzielt werden.
Referenzprofile:
Darüber hinaus werden die je 2 vom Projektleiter/stellv. Projektleiter einzureichenden persönlichen Referenzen bewertet. Dabei wird pro nachgewiesener Projektanforderung pro persönlicher Referenz 1 Punkt vergeben. Dies gilt auch, wenn die Referenz bereits als Unternehmensreferenz eingereicht wurde und vom für den Einsatz vorgesehenen Projektleiter/stellv. Projektleiter in der jeweiligen Funktion als Projektleiter/stellv. Projektleiter erbracht wurde.
Insgesamt können somit für die Referenzprofile des Projektleiters und des stellv. Projektleiters maximal 7 x 4 = 28 Punkte erzielt werden.
In Summe können somit maximal 28 + 28 = 56 Punkte erzielt werden.
Es ist pro Referenz mit konkreten projektbezogenen Erläuterungen darzustellen, inwieweit die o. g. Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen
Die Beauftragung ist zunächst für die Leistungsphase 3 (bis Einreichung des Fördermittelantrags), daran anschließend optional und vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel und je nach Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn schrittweise die nachfolgenden Leistungsstufen/LPH 4-9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anlage N_1/Berufs- bzw. Handelsregisterauszug bzw. Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Hierbei wird zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV). Für Bewerber mit Sitz in Deutschland gilt die Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Ingenieur/Master der Fachrichtungen Architektur,
— Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Teilnahmeantrag die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist,
— Bei Bewerbergemeinschaften gelten o. g. Anforderungen für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
Bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens eingetragen ist, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate sein.
— Anlage N_1a/Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist nur gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anlage E_6/Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2010).
Dabei sind folgende Jahresumsätze (netto) nachzuweisen:
— mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr Gesamtjahresumsatz jeweils für die Jahre 2018 und 2019 (pandemiebedingt nicht für das Jahr 2020) in in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, d. h. mit Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume,
— Anlage E_7/Berufshaftpflichtversicherung mit Erklärung über folgende Deckungssummen,
— für Personenschäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR,
— für sonstige Schäden bis zu [Betrag gelöscht] EUR.
Bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— Anlage E_8/Referenzen.
Auflistung geeigneter erbrachter Referenzprojekte für Planungsleistungen nach § 34 HOAI mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität unter Angabe von:
— der Projektbezeichnung,
— der anrechenbaren Kosten netto (Summe der KGR 300+400+600 gem. DIN 276),
— des Werts der eigenen erbrachten Leistung,
— des Leistungszeitraumes (Beginn MM/JJJJ, Ende LPH 8 MM/JJJJ),
— der Honorarzone,
— der erbrachten Leistungsphasen,
— des Leistungsbildes mit Beschreibung der Aufgabe und des Umfangs der Leistung,
— der Art des Vertragsverhältnisses sowie
— Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen im Bezug auf die ausgeschriebene Projektaufgabe.
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
— alle Referenzprojekte mit Zuordnung zu mind. HZ III,
— die LPH 8 muss bei mindestens 2 Referenzen im Zeitraum zwischen 5 Jahren vor Ende Bewerbungsfrist bis Ende Bewerbungsfrist abgeschlossen worden sein,
— mindestens 2 Referenzprojekte mit jeweils mind. 5,0 Mio EUR/netto anrechenbaren Kosten für die Summe der KGR 300 + 400 + 600,
— mindestens ein öffentlich gefördertes Referenzprojekt inkl. Mitwirkung bei der Erstellung des Fördermittelantrags, Fachbegleitung im Fördermittelverfahren und Erstellung der Verwendungsnachweise,
— mindestens ein Umbauprojekt mit Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume mit bearbeitetem Planungsumfang von mind. 5 000 qm BGF,
— mindestens ein Referenzprojekt unter Einhaltung der Richtlinien DIN 18040,
— mindestens ein Referenzprojekt als Wohnungsbau,
— mindestens ein Referenzprojekt mit einem Nutzerumfeld vergleichbar mit Anforderungen für Menschen mit Behinderung.
Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
— Anlage E_9/Benennung der technischen Fachkräfte:
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen.
— Anlage E_9a/Referenzprofile des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters:
Folgende Mindestanforderungen werden an die Erfahrung des für den Einsatz vorgesehenen Personals gestellt:
— Projektleiter mit mindestens 12 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit in Umfang, Schwierigkeitsgrad und Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als Projektleiter,
— Stellvertretender Projektleiter mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und mind. 2 persönlichen mit in Umfang, Schwierigkeitsgrad und Aufgabenstellung vergleichbaren Referenzprojekten als stellv. Projektleiter,
— Insgesamt müssen vom Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter (kumulativ) ein persönliches öffentlich gefördertes Referenzprojekt inkl. Erstellung Fördermittelantrag, Mitwirkung im Zuwendungsverfahren sowie Erstellung der Verwendungsnachweise nachgewiesen werden.
Die Erläuterungen zum beruflichen Werdegang, zu den beruflichen Qualifikationen und den persönlichen Referenzen des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters sind – soweit nicht bereits auf bereits dargestellte Referenzen Bezug genommen wird – als ergänzende (eigene) Darstellungen beizufügen. Hierbei sollen 3 DIN/A4-Seiten pro persönlicher Referenz nicht überschritten werden.
Siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Siehe unter III.1.1) dieser EU-Bekanntmachung.
Siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nach Bewerberkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Anlage E_1/Bewerbererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bewerbers bzw. Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, dass
— keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Planungs-/Architekturbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen,
— die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3/Nachunternehmererklärung),
— der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben,
— Anlage E_2/Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorgelegt werden:
—— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
—— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
—— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
—— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
—— in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaften zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Teilnahmeanträge unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters bzw. Bewerbers sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
— Anlage E_3/Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend):
Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass:
— im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden,
— die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird,
— für den Fall, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in dem o. g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und
— soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird.
Darüber hinaus sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Anlage E_4/Vertraulichkeitserklärung,
— Anlage E_5/Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern:
— Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2R6L9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ursberg
Postleitzahl: 86513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.drw.de