Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung-Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Straubing des Eigenbetriebs Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: V-2021-58
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ser-straubing.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung-Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Straubing des Eigenbetriebs Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Straubing sowie die Nachweisführung über die thermische Verwertung ab dem 1.1.2023, spätestens ab 1.1.2025 in einer Klärschlammmonobehandlungsanlage und spätestens ab 1.1.2029 Zuführung zu einer Behandlungsanlage zur Phosphorrückgewinnung oder Transport auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche und anschließende Zuführung zur Phosphorrückgewinnung.
Gewährleistung der Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 1.1.2029.
Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Stoffe einschließlich etwaigen Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
Straubing
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Straubing des Eigenbetriebs Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung sowie Phosphorrecycling.
Die Jahresmenge entwässerter Schlamm beträgt grundsätzlich zwischen 4 000 und 10 000 t OS/Jahr mit einem mittleren Trockenrückstandsgehalt (TR-Gehalt) von 29-30 %.
Ab 1.1.2023 sind die anfallenden Klärschlamm thermisch vorzubehandeln (soweit erforderlich) und thermisch zu verwerten.
Der Auftragnehmer hat die anfallenden Klärschlämme spätestens ab 1.1.2025 in einer Klärschlammmonobehandlungsanlage thermisch vorzubehandeln (soweit erforderlich) und zu verwerten.
Der Auftragnehmer hat die anfallenden Klärschlammaschen spätestens ab 1.1.2029 einer Behandlungsanlage zur Phosphorrückgewinnung zuzuführen oder auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche zu transportieren und anschließend der Phosphorrückgewinnung zuzuführen.
Der Auftragnehmer hat eine Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 1.1.2029 zu gewährleisten und dies ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst auch die Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Stoffe einschließlich etwaigen Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
Der AG hat die Option der zweimaligen Verlängerung um fünf Jahre. Der AN ist zur Annahme der Verlängerung verpflichtet. Die Verlängerungsoption ist mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben. Die Ausübung der Verlängerungsoption bedarf der Schriftform.
Der AG hat die Option der zweimaligen Verlängerung um fünf Jahre. Der AN ist zur Annahme der Verlängerung verpflichtet. Die Verlängerungsoption ist mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben. Die Ausübung der Verlängerungsoption bedarf der Schriftform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend) oder gleichwertig Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt Unternehmensbeschreibung, aus welcher Angaben zum Unternehmen, der Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgeht Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Zertifikat) gem. § 56 KrWG i. V. m. EfbV Nachweis der Anzeige inkl. Anzeigebestätigung nach § 53 KrWG i. V. m. AbfAEV oder Erlaubnis nach § 54 KrWG i. V. m. AbfAEV.
Umsatz bezogen auf die zu vergebenden oder vergleichbare Leistungen (ausschließlich Klärschlammentsorgung durch thermische Verwertung) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020).
Referenzen des Unternehmens für in den Jahren 2018 bis einschließlich 2020 (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) erbrachte Leistungen zu Übernahme, Transport und Verwertung von Klärschlamm (Auftragsumfang mind. 2 000 t Trockenmasse pro Jahr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es muss mindestens eine Referenz des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft (Jahre 2018 bis einschließlich 2020) genannt werden, die jeweils das Mindestkriterium der Entsorgung und thermischen Verwertung von mindestens 2 000 t Trockenmasse pro Jahr Klärschlamm beinhalten.
Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mitte 2032, sofern nicht von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]