Generalsanierung und Aufstockung München — Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donbosco.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av13205E
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Aufstockung München — Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos plant die Generalsanierung und Aufstockung des Salesianums an der Sieboldstraße in München.
Es wird von folgenden 3 Bauabschnitten ausgegangen:
1. BA: Abbruch Dachstuhl, Neubau bzw. Aufstockung 4. OG + DG,
2. BA: Generalsanierung Südflügel, KG — 3. OG,
3. BA: Generalsanierung Nordflügel, KG — 3. OG.
Aufgrund eines Brandes sind Teilbereiche des Südflügels zerstört, die im Rahmen der Maßnahme wiederhergestellt werden sollen.
Die Nutzflächen betragen 4 627 m2 für die Bereiche KG bis 3.OG und 1 629 m2 für die Bereiche 4. OG und DG.
Die Gesamtkosten (KG 200 - 700) werden auf 12,305 Mio. EUR netto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
— Leistungsbeginn: März 2021,
— Baubeginn: Anfang 2023,
— Fertigstellung 3. BA: 9/2026.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Lph. 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI.
St.-Wolfgangs-Platz 11
81669 München
Die Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos plant die Generalsanierung und Aufstockung des Salesianums (Gebäude 2b, 3a, 4a) an der Sieboldstraße in München.
Das Salesianum befindet sich seit 1920 im Besitz des der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos. In den letzten 100 Jahren Geschichte wurde das Salesianum immer wieder umgebaut, um sich den veränderten Bedürfnissen von
Jugendlichen anzupassen, neue pädagogische Erkenntnisse in eine Raumstruktur einfließen zu lassen und weitere Zielgruppen zu erschließen. Der letzte größere Umbau — damals von Schlafsälen in die heutige Gruppenstruktur - im Bereich des Wohnens für junge Menschen — fand in den 1970iger Jahren statt.
Nach jahrzehntelangen Sanierungsstau war und ist es für alle Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe in München notwendig, den sich ständig verändernden Bedürfnissen von jungen Menschen im Bereich des Wohnens und der Begleitung / Betreuung Rechnung zu tragen und raumstrukturell neue Wege zu beschreiten. Einige Träger haben dies bereits umgesetzt, andere sind auf dem Weg. Um hier mit den vielen Alleinstellungsmerkmalen des Salesianums (Freizeitbereich, personelle Ausstattung, breit aufgestellte Einrichtung, Angebotsvielfalt) gerade in Bezug auf Wohnstandards und Wohnqualität im Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten, ist eine Sanierung und Veränderung unumgänglich. Die bisherige Gesamtanzahl an Plätzen bliebe auch nach der Baumaßnahme annähernd bestehen.
Die geplante Sanierungs- und Aufstockungsmaßnahme gliedert sich in folgende 3 Bauabschnitte:
1. BA: Abbruch Dachstuhl, Neubau bzw. Aufstockung 4. OG + DG,
2. BA: Generalsanierung Südflügel, KG — 3. OG,
3. BA: Generalsanierung Nordflügel, KG — 3. OG.
Aufgrund eines Brandes sind Teilbereiche des Südflügels zerstört, die im Rahmen der Maßnahme wiederhergestellt werden sollen.
Die Nutzflächen betragen 4 627 m2 für die Bereiche KG bis 3.OG und 1 629 m2 für die Bereiche 4. OG und DG.
Die Gesamtkosten (KG 200 - 700) werden auf 12,305 Mio. EUR netto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
— Leistungsbeginn: März 2021,
— Baubeginn: Anfang 2023,
— Fertigstellung 3. BA: 0 9/2026.
Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind der vorliegenden Machbarkeitsstudie, die den Ausschreibungsunterlagen als „Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen“ beigefügt ist, zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 55 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden in der weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3+4 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 34 HOAI,
— Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI:
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung und Aufstockung München - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kötzting
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de