Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren „Dorferneuerung Neukirchen – Neuordnung des Schulareals“
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirchen
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-neukirchen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren „Dorferneuerung Neukirchen – Neuordnung des Schulareals“
Auf Flurnummer 517/0 Gem. Neukirchen befindet sich die bisherige Grundschule, die noch in Betrieb ist, aber dem heutigen Bedarf nicht mehr entspricht. Eine im Jahr 2017 erstellte Machbarkeitsstudie mit einer überschlägigen Kostenermittlung hatte zum Ergebnis, dass ein Neubau günstiger zu erstellen ist als eine Generalsanierung mit Teilneubau. Deshalb will sie der Schulverband Neukirchen Etzelwang durch einen Neubau ersetzen. Für den Neubau stehen neben dem Bestandsgrundstück mit Zufahrt und Sportanlagen weitere, bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Verfügung. Konzeptabhängig ist auch der Erhalt, bzw. Teilerhalt mit Sanierung möglich oder die Umnutzung in Gemeinschaftsräume und Wohnungen.
Im Fall eines Neubaus sollen die bestehenden Gebäude so lange erhalten bleiben, bis die neue Grundschule bezogen werden kann.
Neben dem Neubau der Grundschule soll eine Mehrzweckhalle zur gemeinschaftlichen Nutzung zusammen mit einer Kleinsporthalle geschaffen werden.
Die Gemeinde Neukirchen nimmt die Schulerneuerung zum Anlass, im Rahmen der Dorferneuerung das Schulareal und das angrenzende Gebiet städtebaulich neu zu ordnen. Das Wettbewerbsergebnis wird Bestandteil des zukünftigen Dorferneuerungskonzeptes Neukirchen. Dabei sollen auf dem bisherigen Schulgelände und/oder auf Flächen nordwestlich der Grasberger Straße im Rahmen des städtebaulichen Ideenteils Möglichkeiten einer zeitgemäßen und zukunftsfähigen Wohnnutzung aufgezeigt werden.
Der Wettbewerb als Grundlage der städtebaulichen Neuordnung wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung der Oberpfalz als Vorhaben in der Dorferneuerung gefördert.
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 1.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zu den RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 40 % gewichtet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Planung der Schulgebäude und der Mehrzweckhalle in den Leistungsphasen 1 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage der Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlussgründe:
— Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in §4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am WBW ausgeschlossen,
— Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 GWB vorliegen (Angabe auf Formblatt IV.7.1 ausreichend).
Auswahlkriterien (Nachfolgende Kriterien werden geprüft & in die Auswahlmatrix eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus diesen werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme am WBW aufgefordert werden):
— rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt IV.7), dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt IV.7.1),
— Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Formblatt IV.7.1 ausreichend),
— Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 2 nach 2015, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen (Formblatt III-10b):
— Nachweis einer Referenz: Neubau (HZ III §35 HOAI), unabhängig v. Größe und Kosten,
— Nachweis einer Referenz: (HZ III §39 HOAI) unabhängig v. Größe und Kosten.
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
— bei Bewerbergemeinschaft: das entsprechende Formblatt „Formblatt III.9“ ausfüllen.
Eignungskriterien (zur Verhandlung nachzuweisen):
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mind. 3 Mio. Eur für Personenschäden und über 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall,
— Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 nach 2015, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen (Formblatt III-10b):
— Nachweis einer Referenz: Neubau (HZ III §34 HOAI) unabhängig v. Größe und Kosten; LPH 2-8,
— Nachweis einer Referenz (HZ III §39 HOAI) unabhängig v. Größe und Kosten.
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
— die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mind. 2 Mitarbeiter mit tech. Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen,
— für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen,
— obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Architekten & Landschaftsarchitekten als Bewerbergemeinschaft, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die jeweilige Berufsbezeichnung zu führen. Die Zusammenarbeit von Architekten mit Landschaftsarchitekten (Mitverfasser) ist zwingend erforderlich. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber mit beiden Qualifikationen. Die Durchführung des WBW-Verfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
— Städtebauliches Konzept,
— Erschließung,
— Freianlagen,
— Architektonische und räumliche Gestaltung,
— Umsetzung des pädagogischen Konzeptes,
— Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität, Sicherheit,
— Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
Die Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen [Betrag gelöscht] EUR.
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Zeitschiene:
— Rückfragenfrist: 25.8.2021,
— Abgabe der Planunterlagen: 13.10.2021,
— Abgabe des Modells: 22.10.2021,
— Preisgerichtssitzung: 08./9.11.2021,
— Verhandlungsverfahren: 7.12.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de