KIWI 404. – Elektroanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörthsee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82237
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-woerthsee.de
Abschnitt II: Gegenstand
KIWI 404. – Elektroanlagen
Auf dem Areal des sogenannten Kirchenwirts in der Gemeinde Wörthsee befinden sich derzeit mehrere Bestandsgebäude. Das Gebäude des ehemaligen Kirchenwirts soll als ortsprägendes Gebäude erhalten und saniert werden. Die übrigen Bestandsgebäude werden abgerissen und durch 2 Neubauten mit mehreren Wohneinheiten ersetzt. Außerdem entstehen auf dem Areal ein Veranstaltungssaal und kleine Gewerbeeinheiten.
Im Zuge der Baumaßnahme sind Elektroinstallations- und Blitzschutzarbeiten auszuführen.
Weßlinger Straße 1
82237 Wörthsee
— 1x Haupt-Messwandlerschrank 400 A,
— 3x Messwandlerschrank 250 A,
— 1 500 m Leerrohr EN25 in Beton,
— 5 000 m Isolierte Starkstromleitung NYM-J 3 x 1,5 mm2,
— 700 m EDV-Verkabelung CAT7-duplex,
— Äußere Blitzschutzanlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=222468
Siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=222468
Siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=222468
Siehe Formblatt 216 der Vergabeunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=222468
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 VgV (2) wird die Öffnung der Angebote von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.