Prinz-Eugen-Park WA 9, Parkettarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 126 / 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prinz-Eugen-Park WA 9, Parkettarbeiten
Neubau einer Wohnanlage mit 64 Wohneinheiten
1 KiTa, 0 KiKr, 1 Bewohnertreff, 0 Gewerbeeinheit/en, Sonstiges: eine heilpädagogische Kindertagesstätte, 59 Tiefgaragenstellplätzen.
Prinz-Eugen-Park WA9
81739 München
— Vorbereitungsarbeiten ca. 3 400 m2,
— Parkett Mosaik engl. Verband ca. 3 400 m2,
— Sockelleisten ca. 3 100 m,
— Bekleidung StB-Fertigteiltreppe mit Parkett Tritt/Setzstufe 23 Stufen.
Ausführungsfristen:
Der Abruf der Leistung erfolgt 12 Werktage vor dem Ausführungsbeginn, der zwischen dem 17.5.2021 und dem 21.6.2021 ist.
Die Leistung/en ist/sind innerhalb von 195 Kalendertagen zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgkirchen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84508
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FR6FF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).