Freiham WA 7 + WA 8, Innentüren für Sondernutzung Referenznummer der Bekanntmachung: 123 / 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiham WA 7 + WA 8, Innentüren für Sondernutzung
Bauteil WA 7:
— Neubau einer Wohnanlage mit 224 Wohneinheiten,
— 1 KiTa,
— 1 Kulturzentrum,
— 1 Stadtteilbibliothek,
— 1 Synergiebeeich,
— 1 Gesundheitsberatungszentrum,
— 1 Familienberatungszentrum,
— 1 Bildungslokal,
— 1 Tiefgarage mit 148 Tiefgaragenstellplätzen/Stellplätze.
Bauteil WA 8:
— Neubau einer Wohnanlage mit 31 Wohneinheiten,
— 1 KiTa.
Feiham WA 7 + WA 8
81739 München
WA 7 – Haus für Kinder:
— 1 Holzinnentür T90,
— 5 Holzinnentüren T 30,
— 23 Holzinnentüren dichtschließend,
— 19 Holzinnentüren ohne Anforderung,
— davon 21 Türen mit Glasauschnitten.
Sondernutzungen:
— 6 Holzinnentür T90,
— 15 Holzinnentüren T 30,
— 104 Holzinnentüren ohne Anforderung,
— davon 11 Türen inklusive Glastrennwänden F90, F30, ohne Anforderung,
— davon 13 Türen mit Glasauschnitten.
WA 8 – Haus für Kinder:
— 4 Holzinnentüren T 30,
— 20 Holzinnentüren dichtschließend,
— 14 Holzinnentüren ohne Anforderung,
— davon 18 Türen mit Glasauschnitten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winnenden
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FR6FE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).