HR-Software Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2021-0003
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
HR-Software
Um einerseits die Prozesse in den Abstimmungen zwischen den Mitarbeiter, Führungskräften und sämtlichen anderen Prozessbeteiligten zu modernisieren und andererseits die Prozesse in der Entgeltabrechnung an aktuelle Erfordernisse anzupassen, sind die Bezirkskliniken Mittelfranken auf der Suche nach einem modernen, zukunftsfähigen Entgeltabrechnungssystem, das in der Lage ist, entsprechende Funktionalitäten wie Workflows, Mitarbeiter-Self-Service abzubilden. Darüber hinaus sollen selbstverständlich sämtliche gesetzlichen und tariflichen Anforderungen umgesetzt sein und systemisch unterstützt werden.
Der Personalservice der Bezirkskliniken Mittelfranken verfolgt mit der Einführung eines modernen Systems für die Entgeltabrechnung das Ziel, den Digitalisierungsgrad im Rahmen der Entgeltabrechnung deutlich zu erhöhen, manuelle Eingaben signifikant zu reduzieren und den Mitarbeitern und Führungskräften einen modernen Service zu bieten.
Die Bereitstellung des Entgeltabrechnungssystems muss als Cloud-Lösung (zeitlich begrenzte Nutzungsgebühr inkl. Service und Wartung) erfolgen.
Bei der Bereitstellung ist zu berücksichtigen, dass die Bezirkskliniken Mittelfranken auf jeden Fall spezifische Anforderungen an eine monatlich zu erbringende Unterstützungsleistung haben, die zwingend zu erbringen ist.
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
Um einerseits die Prozesse in den Abstimmungen zwischen den Mitarbeiter, Führungskräften und sämtlichen anderen Prozessbeteiligten zu modernisieren und andererseits die Prozesse in der Entgeltabrechnung an aktuelle Erfordernisse anzupassen, sind die Bezirkskliniken Mittelfranken auf der Suche nach einem modernen, zukunftsfähigen Entgeltabrechnungssystem, das in der Lage ist, entsprechende Funktionalitäten wie Workflows, Mitarbeiter-Self-Service abzubilden. Darüber hinaus sollen selbstverständlich sämtliche gesetzlichen und tariflichen Anforderungen umgesetzt sein und systemisch unterstützt werden.
Der Personalservice der Bezirkskliniken Mittelfranken verfolgt mit der Einführung eines modernen Systems für die Entgeltabrechnung das Ziel, den Digitalisierungsgrad im Rahmen der Entgeltabrechnung deutlich zu erhöhen, manuelle Eingaben signifikant zu reduzieren und den Mitarbeitern und Führungskräften einen modernen Service zu bieten.
Die Bereitstellung des Entgeltabrechnungssystems muss als Cloud-Lösung (zeitlich begrenzte Nutzungsgebühr inkl. Service und Wartung) erfolgen.
Bei der Bereitstellung ist zu berücksichtigen, dass die Bezirkskliniken Mittelfranken auf jeden Fall spezifische Anforderungen an eine monatlich zu erbringende Unterstützungsleistung haben, die zwingend zu erbringen ist.
Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beendigung des Vertrags durch Kündigung (wird der Vertrag nicht gekündigt, läuft er auf unbestimmte Dauer bis zu einer Kündigung weiter)
Die anschließende Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, richtet sich nach der Anzahl geeigneter Bewerber. Verbleiben nach der Eignungsprüfung 4 oder weniger geeignete Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften im Verfahren, so werden diese sämtlich zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verbleiben mehr als 4 geeignete Bewerber, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand einer Punktbewertung der jeweiligen Eignung (vgl. § 51 Abs. 1 VgV), wobei von den geeigneten Bewerbern die 4 mit den höchsten erreichten Punktwerten zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Maßgeblich hierfür ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil er allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt hat.
Hierzu bewertet der Auftraggeber bis zu 4 vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft eingereichte Referenzen gemäß den nachstehenden Festlegungen. Mindestvoraussetzung für die Wertung einer Referenz ist die erfolgreiche Implementierung der Software, die Gegenstand eines Angebots des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein soll, durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, deren Abnahme und der Produktivbetrieb beim Referenzgeber für mindestens 6 Monate ohne Kündigung.
Die Angaben zu den Einzelheiten des jeweiligen Referenzauftrags werden wie folgt bepunktet:
— Ist der Referenzgeber ist ein Krankenhaus bzw. Krankenhaus in öfftl.-rechtl. oder gemeinnütziger Trägerschaft, erhält die Referenz hierfür 2 Punkte,
— Weist der Referenzauftraggeber mind. 2 000 Beschäftigte auf, erhält die Referenz hierfür 1 Punkt,
— Weist der Referenzauftraggeber eine Organisationsstruktur mit mehreren örtlich getrennten Standorten mit zentraler Abrechnungsstelle auf, erhält die Referenz hierfür 1 Punkt,
— Beschäftigt der Referenzauftraggeber Mitarbeiter nach TVÖD/VKA, erhält die Referenz hierfür 2 Punkte,
— Beschäftigt der Referenzauftraggeber Mitarbeiter nach Gebäudereinigertarif, erhält die Referenz hierfür 1 Punkt.
Die Punktwerte der 4 Referenzen mit den höchsten Punktwerten je Bewerber / Bewerbergemeinschaft werden aufaddiert, so dass sich eine Gesamtpunktzahl für den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft ergibt. Bei weniger als 4 Referenzen werden nur die eingereichten Referenzen berücksichtigt.
Zur Angebotsabgabe werden – bei Vorliegen einer entsprechenden Anzahl geeigneter Bewerber – die 4 Bewerber aufgefordert, die danach über die höchsten Gesamtpunktzahlen verfügen, bei Punktegleichstand auf der vierten Rangstelle auch mehr Bewerber.
Falls eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften als geeignet anzusehen ist, behält sich der Auftraggeber vor, daraus eine Anzahl von 4 Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften auszuwählen und zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Auftraggeber kann nach – hinsichtlich der Anzahl – freiem Ermessen auch eine größere Anzahl von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern.
Sollten weniger als 4 ordnungsgemäße Teilnahmeanträge eingehen, bzw. weniger als 4 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften als geeignet angesehen werden, ist der Auftraggeber berechtigt, das weitere Vergabeverfahren auch mit weniger als 4 Bewerbern durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.
— Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30
Des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße i. S. v. § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er
a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entspr Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 20
f) AG unverzüglich informiere(n) u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben.
— Für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail).
— Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen der VSt zur BG o deren Mitgl (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/E-Mail.
II.
— Diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung).
— Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
— Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden,können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
— Vgl. auch nach III.2.2 u III.2.3 erf Angaben.
I. Umsatz allgemein und mit vergleichbaren Aufträgen der letzten 3 Geschäftsjahre 2018-2020 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.3 erf Angaben.
I.
— Angabe von einer o mehrerer Referenzen, die erfolgreich durchgeführt wurden und die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität mit gleichartigen Tätigkeiten, also vergleichbar sind, aus den letzten 3 Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbbkt. Referenzen müssen mindestens Lizenzierung und Implementierung einer HR-Software mit Entgeltabrechnung, Digitaler Personalakte, Employee Self Service (ESS), Management Self Service (MSS) und Stellenplan als Cloud-Lösung für Institutionen beinhalten, welche Krankenhausleistungen in vergleichbarem Umfang erbringen und müssen aktuell sein, also in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen betreffen. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollst selbst, sondern ganz o teilw durch einen NU o einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtl verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollst ausgefüllten Formbl genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allg Firmenprospekte o andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/ Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) o Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen. Angaben zu den Einzelheiten des Referenzauftrags (Krankenhaus bzw. Krankenhaus in öfftlrechtl oder gemeinnütziger Trägerschaft, Referenzauftraggeber weist mind. 2 000 Beschäftigte auf, Referenzauftraggeber hat Organisationsstruktur mit mehreren örtlich getrennten Standorten mit zentraler Abrechnungsstelle, Referenzauftraggeber beschäftigt Mitarbeiter nach TVÖD/VKA, Referenzauftraggeber beschäftigt Mitarbeiter nach Gebäudereinigertarif).
Die 4 Referenzen mit der höchsten Punktwertung fließen in die Wertung des Bewerbers im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ein (vgl. Ziff. II.2.9).
— Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten, gesamt sowie
Unterteilt nach Tätigkeit 2018-2020; alle Angaben jeweils für einzelne Jahre;
— Erklärung zu NU u Einrichtung entspr Erkl u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hins seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oa Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzügl die Verpflichtungserk für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formbl Verpflichtungserkl des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, u für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentl Leistungsteile erbringen sollen, entspr Erkl u auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name u Adresse des Dritte u Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter III.1.1 gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 u III.2.2 erf Angaben.
Inhaltlich gelten folgende Mindestvorgaben an die Referenzen:
Mindestvoraussetzung für die Wertung einer Referenz ist die erfolgreiche Implementierung der Software, die Gegenstand eines Angebots des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein soll, durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, deren Abnahme und der Produktivbetrieb beim Referenzgeber für mindestens 6 Monate ohne Kündigung.
Vertragsbedingungen des Auftraggebers; Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft als
Bevollmächtigter Vertreter genannt wird; Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB,
Verwiesen wird insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de