Ausschreibung „Durchführung Fahrausweiskontrolle etc.“ (öDA vom 1.1.2022 bis 31.12.2025)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung „Durchführung Fahrausweiskontrolle etc.“ (öDA vom 1.1.2022 bis 31.12.2025)
Fahrausweiskontrollen auf den in den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund integrierten AVV-Regionalbuslinien, Qualitätskontrollen (im Rahmen von Fahrausweisprüfungen und als separate Kontrollen, u. a. Überprüfung der Haltestellen, der Fahrzeugbeschilderung, der Fahrscheindrucker, Überprüfung des Fahrpersonals, insb. Verhalten gegenüber Fahrgästen), die Abwicklung des Forderungseinzuges aus dem erhöhten Beförderungsentgelt (E-BE), Bearbeitung der mündlichen und schriftlichen Kundeneinsprüche sowie Fahrgastzählungen, -erhebungen, Fahrzeitaufnahmen.
Stadt Augsburg, Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau
Fahrausweiskontrollen auf den in den Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund integrierten AVV-Regionalbuslinien, Qualitätskontrollen (im Rahmen von Fahrausweisprüfungen und als separate Kontrollen, u. a. Überprüfung der Haltestellen, der Fahrzeugbeschilderung, der Fahrscheindrucker, Überprüfung des Fahrpersonals, insb. Verhalten gegenüber Fahrgästen), die Abwicklung des Forderungseinzuges aus dem erhöhten Beförderungsentgelt (E-BE), Bearbeitung der mündlichen und schriftlichen Kundeneinsprüche sowie Fahrgastzählungen, -erhebungen, Fahrzeitaufnahmen Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Inhaber, Gesellschafter und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Fhrungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung abzugeben, in welcher der Bieter erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, und benennt ggf.die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe. Er erklärt zudem, dass er seinen ArbeitnehmerInnen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlt und in einem Zeitraum von 24 Monaten vor Ende der Angebotsfrist der gegenständlichen Ausschreibung nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Bei Bietergemeinschaften finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft Anwendung. Eine fehlende Eignung eines einzelnen Mitglied kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Dem Angebot sind Referenzen von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren beizufügen (insbesondere Qualitätskontrolle, Fahrausweiskontrolle inklusive EBE-Abwicklung). Es ist jedoch mindestens eine Referenz über Fahrausweiskontrolle inklusive EBE-Abwicklung vorzulegen. Als Mindestanforderung zur Einreichung eines Angebots wird der Nachweis von mindestens 2 Referenzen festgelegt.
Um eine objekte Fahrausweiskontrolle nebst Abwicklung des Forderungseinzugs aus erhöhtem Beförderungsentgelt/Qualitätskontrolle und Fahrgastzählung/Fahrzeitaufnahme zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden, sind Bieter, die unter dem beherrschenden Einfluss eines für die Auftraggeber tätigen Busunternehmen stehen, an der Teilnahme des Vergabeverfahrens ausgeschlossen. Der Bieter gibt eine entsprechende Erklärung ab.
Bei Bietergemeinschaften finden diese Regelungen auf jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft Anwendung. Eine fehlende Eignung eines einzelnen Mitglied kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen.
Soweit der Bieter/Bietergemeinschaft das Inkasso selbst durchführt wird zudem ein Nachweis für eineRegistrierung nach Rechsdienstleistungsgesetz (RDG) und eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einem größeren Interessensverband, z. B. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen gefordert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn das Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis für eine Registrierung nach RDG und eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einem größeren Interessensverband z. B. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen vorlegt, welches die Inkassoleistung erbringt.
1. Bietergemeinschaften sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2. Die Bieter können Teile der Leistungen (z. B. elektronische Erfassung der Belege, Adressermittlung, Debitorenverwaltung und gesamte Forderungsmanagement) auf einen externen Inkassodienstleister übertragen. Für das von dem Auftragnehmer als Subunternehmer beauftragte Inkassounternehmen müssen folgende Voraussetzungen zwingend gegeben sein:
a) Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sowie
b) Mitgliedschaft in einem größeren Interessensverband, z. B. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.
Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch einen Registerauszug und durch eine Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Verband nachzuweisen. Für den Subunternehmer sind die unter Ziffer III. 1 genannten Unterlagen ebenfalls zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).