Verkehrserhebung (Jahreszählung/Schwerbehindertenerhebung) im Raum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: Verkehrserhebung (Jahreszählung/Schwerbehindertenerhebung) im Raum Nürnberg
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrserhebung (Jahreszählung/Schwerbehindertenerhebung) im Raum Nürnberg
Bei der Jahreszählung werden die Ein- und Aussteiger in den U-Bahnen und Bussen erhoben und die Fahrgäste an deren Haltestellen.
Bei der Schwerbehindertenerhebung werden die Fahrgäste in den Verkehrsmittel der VAG befragt.
Jahreszählung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der Jahreszählung werden die Ein- und Aussteiger in den U-Bahnen und Bussen erhoben und die Fahrgäste an deren Haltestellen.
Der Auftrag kann um weitere 2 x 24 Monate verlängert werden.
Schwerbehindertenerhebung
Bei der Schwerbehindertenerhebung werden die Fahrgäste in den Verkehrsmittel der VAG befragt.
Auf Grund der Covid19 Pandemie steht die nächste Erhebungsperiode zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht fest.
Der Auftrag kann um weitere 2 x 24 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall (Musskriterium),
2. Bestätigung von Deutsch als Projektsprache (Musskriterium),
3. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vorliegen (Musskriterium),
4. Eigenerklärung/Bescheinigung über Zahlung von Abgaben und Steuern (Musskriterium),
5. Eigenerklärung Abführung Sozialabgaben (Musskriterium),
6. Bestätigung über Einhaltung des Mindestlohns gem. Anlage Mindestlohn (Musskriterium).
7. Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Gewichtung 5 %),
8. Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Creditsafe, Dun und Bradstreet) (Gewichtung 10 %),
9. Eigenerklärung: Keine Insolvenz (Gewichtung 2 %),
10. Angabe der Mitarbeiterzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Tätigkeiten und Lohngruppen (Gewichtung 3 %),
11. Eigenerklärung: Keine Liquidation (Gewichtung 2 %).
12. Drei qualifizierte Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (nicht älter als 5 Jahre) mit folgenden Angaben
(Summe Gewichtung pro Referenz = 26 %, für 3 Referenzen 78 %; gewertet werden nur vergleichbare Referenzen):
a) Bezeichnung des Auftrags (Gewichtung je Referenz 2 %),
b) Auftraggeber/Referenzgeber (Gewichtung je Referenz 2 %),
c) Ausführungszeiten (Leistungsbeginn, bzw. –ende) (Gewichtung je Referenz 4 %),
d) Stichwortartige Benennung des erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges ((überdurchschnittlich (Gewichtung je Referenz 6 %), durchschnittlich (Gewichtung je Referenz 3 %), unterdurchschnittlich (Gewichtung 0 %)),
e) Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (Gewichtung je Referenz 3 %),
f) Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter (Gewichtung je Referenz 5 %),
g) Auftragswert (Gewichtung je Referenz 4 %).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.