Aufbau eines gigabitfähigen Glafasernetzes in Kolitzheim, Grettstadt und Sulzheim Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kolitzheim
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97509
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gigabitbayern.de/lkr-schweinfurt-sued
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines gigabitfähigen Glafasernetzes in Kolitzheim, Grettstadt und Sulzheim
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) Lkr Schweinfurt Süd – Auswahlverfahren im Rahmen der Bay. Gigabitrichtlinie zum Aufbau und Betrieb eines geförderten Glasfasernetzes.
Kolitzheim
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
In Kolitzheim soll im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Netzbetreiber für den Anschluss von 1 341 Adressen an ein ultraschnelles NGA-netz gefunden werden.
Davon sind 1196 Adressen privat: geforderte Bandbreite = mind. 200 Mbit/s symmetrisch.
Davon sind 145 Adressen gewerblich: geforderte Bandbreite = mind. 1 Gbit/s symmetrisch.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Technisches Konzept (20)
- Kriterium: Endkundenpreise (10)
- Kriterium: Zusätzlicher eigenwirtschaftlicher Ausbau (10)
- Kriterium: Zeitpunkt der Inbetriebnahme (10)
Kolitzheim – Außenbereiche
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
In Kolitzheim soll im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Netzbetreiber für den Anschluss von 10 Adressen im Außenbereich an ein ultraschnelles NGA-netz gefunden werden.
Davon sind 10 Adressen privat: geforderte Bandbreite = mind. 200 Mbit/s symmetrisch.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Technisches Konzept (20)
- Kriterium: Endkundenpreise (10)
- Kriterium: Zusätzlicher eigenwirtschaftlicher Ausbau (10)
- Kriterium: Zeitpunkt der Inbetriebnahme (10)
Grettstadt
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
In Grettstadt soll im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Netzbetreiber für den Anschluss von 29 Adressen an ein ultraschnelles NGA-netz gefunden werden.
Davon sind 26 Adressen privat: geforderte Bandbreite = mind. 200 Mbit/s symmetrisch.
Davon sind 3 Adressen gewerblich: geforderte Bandbreite = mind. 1 Gbit/s symmetrisch.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke(50)
- Kriterium: Technisches Konzept(20)
- Kriterium: Endkundenpreise(10)
- Kriterium: Zusätzlicher eigenwirtschaftlicher Ausbau(10)
- Kriterium: Zeitpunkt der Inbetriebnahme(10)
Sulzheim
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
In Sulzheim soll im Rahmen des Auswahlverfahrens ein Netzbetreiber für den Anschluss von 723 Adressen an ein ultraschnelles NGA-netz gefunden werden.
Davon sind 583 Adressen privat: geforderte Bandbreite = mind. 200 Mbit/s symmetrisch.
Davon sind 140 Adressen gewerblich: geforderte Bandbreite = mind. 1 Gbit/s symmetrisch.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50)
- Kriterium: Technisches Konzept (20)
- Kriterium: Endkundenpreise (10)
- Kriterium: Zusätzlicher eigenwirtschaftlicher Ausbau( 10)
- Kriterium: Zeitpunkt der Inbetriebnahme (10)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Nachweise gemäß Bekanntmachung Kap. 6
Registrierung als Betreiber öffentlciher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 27
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981530
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.