044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1052-02 Vollwärmeschutz BA2 Referenznummer der Bekanntmachung: 044
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tittling
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tittling.de
Abschnitt II: Gegenstand
044 – Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling – Gewerk 1052-02 Vollwärmeschutz BA2
Gewerk 1052-02 Vollwärmeschutz BA2.
Grund- und Mittelschule Tittling
Theodor-Heuss-Straße 1
94104 Tittling
— ca. 220 m2 WDVS mit Steinwolldämmung,
— ca. 15 m2 WDVS mit Hartschaumdämmung,
— ca. 235 m2 Mineralische Armierungsschicht auf best. Vollwärmeschutz,
— ca. 235 m2 Fassadenanstrich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
044 — Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tittling — Gewerk 1052 Vollwärmeschutz BA2
Ort: Röhrnbach
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tittling
Postleitzahl: 94104
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.tittling.de/index.php/impressum