Fachplanung zum Projekt Hardware- und Softwaretausch der ILS und Not-ILS München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt3-Z43-2021-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung zum Projekt Hardware- und Softwaretausch der ILS und Not-ILS München
Die Branddirektion der Landeshauptstadt München sucht Fachplanung für den Software- und Hardwaretausch der Integrierten Leitstelle (ILS) und Not-ILS München.
Ab voraussichtlich 2023 stellt das bayerische Staatsministerium des Inneren (StMI) allen bayerischen ILSen ein neues Einsatzleitsystem (ELS) sowie ein neues Kommunikationssystem zur Verfügung, wobei die ILS München als Pilotleitstelle fungiert. Um das neue ELS sowie das Kommunikationssystem betreiben zu können, ist ein Austausch der bestehenden Hardware zwingend erforderlich.
In diesem Rahmen muss der komplette Hard- und Softwaretausch vom Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem und der Infrastruktur geplant, vorbereitet und getestet werden, wofür die Branddirektion eine externe Fachplanung benötigt. Die Fachplanung wird außerdem die Umsetzung begleiten.
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung IV, Branddirektion
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
DEUTSCHLAND
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt 5 625 Personenstunden über die Vertragslaufzeit von 2 Jahren inklusive 2 Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr.
Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Diese besitzt eine Laufzeit ab Zuschlag von 2 Jahren. Darüber hinaus gibt es 2 Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.
Die konkrete Beauftragung erfolgt durch Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber.
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17930e10c9c-1cdd80029f168051
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17930e10c9c-1cdd80029f168051
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17930e10c9c-1cdd80029f168051
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 2.7.2021, 12.00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) „Internet-Adresse(n) – Hauptadresse“ angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung:
Der Auftraggeber ist sich des Umstands bewusst, dass er als öffentlicher Auftraggeber gem. § 97 Abs. 4 Satz 2 GWB den Beschaffungsgegenstand im Grundsatz nach Fach- und Teillosen getrennt vergeben muss. Eine Abweichung davon ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Auf die Bildung von Losen wurde bei der vorliegenden Ausschreibung abgesehen, da einerseits die zu erbringenden Leistungen fließend ineinander übergehen bzw. eng verzahnt sind und nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können. Daher bilden die Leistungen eine wirtschaftliche Einheit, welche gem. § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Fachlose aufgeteilt werden können. Andererseits auch eine Aufteilung in Teillose hier nicht sinnvoll ist, da beispielsweise eine jährliche Abgrenzung in Lose verschiedene fachliche Projektphasen betreffen könnten. Verzögerungen in der Abwicklung könnten hier darüber hinaus ein großes Delta zwischen ausgeschriebener Menge und tatsächlich in Anspruch genommener Beratungsleistung pro Beratungsjahr hervorrufen. Dies macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, sondern würde nur eine nicht nachvollziehbare Stückelung hervorrufen, die einen Mehraufwand und keine Kostenersparnis bedeutet. Daher spricht man auch hier von einer wirtschaftlichen Einheit, welche gemäß § 97 Abs. 4 GWB i. V. m. § 30 VgV nicht in Teillose aufgeteilt werden kann.
Rahmenvereinbarung:
Insgesamt umfasst die zukünftige Rahmenvereinbarung geschätzt 5.625 Personenstunden über die Vertragslaufzeit von 2 Jahren inklusive 2 Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr.
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen zu den einzelnen Losen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand. Die genannten Mengenangaben stellen keine Höchstmenge bzw. Mindestabnahmemenge dar. Diese Rahmenvereinbarung ist nur auf die Laufzeit begrenzt.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten Aufgaben-/Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Kategorien möglich. Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Kategorien begründet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und
15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).