Rahmenvertrag für die Gewässerstrukturkartierung sowie Überprüfung der Angaben zur Durchgängigkeit an Querbauwerken ausgewählter Strecken der Fließgewässer 1., 2. und 3. Ordnung Bayerns, die gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berichtspflichtig sind Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000239
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Gewässerstrukturkartierung sowie Überprüfung der Angaben zur Durchgängigkeit an Querbauwerken ausgewählter Strecken der Fließgewässer 1., 2. und 3. Ordnung Bayerns, die gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berichtspflichtig sind
Die Gewässerstruktur und die Durchgängigkeit an Querbauwerken aller WRRL-berichtspflichtigen Fließgewässer (ohne die künstlichen Flusswasserkörper) wurden Ende 2014 bis Anfang 2018 erstmalig bayernweit standardisiert mit fachlich und bezüglich IT aktualisierten Methoden erhoben. In Bayern werden umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen an den Fließgewässern geplant und ausgeführt. Die für Fließgewässer charakteristischen dynamischen Prozesse (beispielsweise bei Hochwasserereignissen) sorgen zudem für morphologische Veränderungen.
Die Gewässerstrukturkartierung (GSK) ist fortzuschreiben, um Entwicklungen sowie Erfolge von Maßnahmen fachlich dokumentieren, evaluieren und kommunizieren zu können. Jährlich sollen Fließgewässerstrecken nach Bedarf erhoben und bewertet werden. Dabei legt das LfU den Bedarf in Abstimmung mit den Wasserwirtschaftsämtern fest. Vertragsgegenstand dieser Ausschreibung ist der Rahmenvertrag mit Laufzeit bis Ende 2023 für jährliche Beauftragungen. Es sind 3 Abrufe jeweils im dritten Quartal der Jahre 2021, 2022 und 2023 geplant. Die Laufzeit der dritten Beauftragung erstreckt sich gegebenenfalls ins Jahr 2024. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in 2 regional abgegrenzten Losen: Los 1 „Strecken der Donau und Gewässerstrecken nördlich der Donau“, Los 2 „Gewässerstrecken südlich der Donau“.
Strecken der Donau und Gewässerstrecken nördlich der Donau
Strecken der Donau und Gewässerstrecken nördlich der Donau.
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Angebotsabgaben können für 1 oder beide Lose erfolgen. Ein Bieter kann auch für beide Lose den Zuschlag erhalten.
Gewässerstrecken südlich der Donau
Gewässerstrecken südlich der Donau.
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Angebotsabgaben können für 1 oder beide Lose erfolgen. Ein Bieter kann auch für beide Lose den Zuschlag erhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert) ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einholen. Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
Die Angaben zum Nachweis der Eignungskriterien erfolgen in Form von Eigenerklärungen über das bereitgestellte Formblatt „Eignungskriterien_Angaben“.
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Büros
Die fachliche Qualifikation und praktischen Erfahrungen des Büros sind zu belegen mit Eigenerklärungen über: Mindestens ein in den Jahren 2016 bis 2021 abgeschlossenes Projekt, das organisatorisch vergleichbar ist mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung (Organisation von Geländearbeit mit Datenerfassung sowie von Qualitätssicherung und Bereitstellung in digitaler Form; Organisation eines Kartierteams).
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Projektleitung
Die fachliche Qualifikation und praktische Erfahrungen der Projektleitung sind zu belegen mit Eigenerklärungen über:
2.1. Angabe zum Studienabschluss der Projektleitung
Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter muss einen fachlich einschlägigen Hochschul- oder Universitätsabschluss (z. B. Fachrichtung Landschaftsplanung, Geographie) nachweisen.
2.2. Referenzen der Projektleitung: Fließgewässertypen
Mindestens ein abgeschlossenes Projekt in den letzten 10 Kalenderjahren, bei dem vertiefte Kenntnisse der in Bayern relevanten Fließgewässertypen und ihrer Leitbilder Voraussetzung waren.
2.3. Referenzen der Projektleitung: Vergleichbare Projekte
Mindestens ein in den Jahren 2011 bis 2021 abgeschlossenes Projekt, das vergleichbar ist mit der hier ausgeschriebenen Aufgabenstellung (Projektleitung für eine Gewässerstrukturkartierung oder die Erstellung eines Gewässerentwicklungskonzepts etc.), wobei Teil des Projekts eine Gewässerstrukturkartierung nach dem Bayerischen Vor-Ort-Verfahren (2014 oder 2019) oder eine Gewässerstrukturkartierung nach der LAWA-Verfahrensempfehlungen für Fließgewässer oder eine Gewässerstrukturkartierung mit einem vergleichbaren eingeführten Verfahren eines anderen Landes war (Erläuterung siehe unten). Dabei ist die Erfassung, Qualitätssicherung und Bereitstellung in digitaler Form (mit einem GIS) erfolgt.
Erläuterung: Es werden über Kartierungen der Gewässerstruktur mit dem Bayerischen Vor-Ort-Verfahren (2014 oder 2019) oder nach den LAWA-Verfahrensempfehlungen für Fließgewässer (https://www.gewaesser-bewertung.de/index.php?article_id=143&clang=) hinaus auch Kartierungen der Gewässerstruktur mit einem vergleichbaren eingeführten Verfahren eines anderen Landes anerkannt. Dieses andere Verfahren ist mit Literaturangabe nachvollziehbar zu benennen. Es muss sich um ein Verfahren handeln, das primär die Kartierung der Gewässerstruktur zum Zweck hat. Mit ihm werden (hydro) morphologische Parameter von Fließgewässern in erster Linie vor Ort in ihren qualitativen Ausprägungen aufgenommen und bewertet. Die Art der Parameter und das Prinzip der Bewertung müssen mit den beiden oben genannten Verfahren vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit ist vom Bieter kurz inhaltlich darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.