Multi-Domain-Physik Simulation Referenznummer der Bekanntmachung: 023/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE811193231
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.department.ch.tum.de/wssb/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Multi-Domain-Physik Simulation
Erstellung eines MPS-Simulationssystems zur Berechnung bauteilspezifischer Materialkenngrößen (wie u. a. Dämpfung, Zähigkeit, Energieaufnahme und Beschreibungen eines nicht-linearen dynamischen Materialverhaltens) für repräsentative Grundbauelemente aus Carbonfaser-Stein-Kompositen.
Technische Universität München, Werner Siemes Lehstuhl Synthetische Biotechnologie
Lichtenbergstraße 4
85748 Garching bei München
Erstellung eines MPS-Simulationssystems zur Berechnung bauteilspezifischer Materialkenngrößen (wie u.a. Dämpfung, Zähigkeit, Energieaufnahme und Beschreibungen eines nicht-linearen dynamischen Materialverhaltens) für repräsentative Grundbauelemente aus Carbonfaser-Stein-Kompositen.
Im Detail sollen folgende Leistungen erbracht werden:
A. Ermittlung von nichtlinearen anisotropen Materialkenndaten zur statischen und dynamischen Beschreibung von Naturgesteinen in CF-armierten strukturmechanischen Bauteilen unter Beachtung der Bauteilhysterese.
B. Entwicklung von Materialtensoren zur Beschreibung der quasi-statischen Materialeigenschaften von zusammengesetzten CFS-Bauteilen ohne und mit Hysterese für repräsentative Grundbauelemente von CFS im Maschinenwesen und auf dem Bausektor.
C. Ermittlung von nichtlinearen CFS-Materialkenndaten zur dynamischen Beschreibung von Naturgesteinen in CF-armierten strukturmechanischen Bauteilen: Dämpfung, Zähigkeit, Energieaufnahme, Versagenskriterien mit Rissbildung im Gestein, Bruch und Delamination von Mehrschichtbauteilen, Aussagen zur Lebensdauer in Abhängigkeit von der Zyklenzahl.
D. Mikroskopische Modellierung von Kristallverbünden in Naturgesteinen mit dem Versuch, Aussagen zum Fließverhalten von Werkstoffen auf Basis der Umordnung von Kristallgrenzen im Verbund zu treffen.
E. Multidomain-Physics-Kopplung zwischen den Disziplinen Strukturmechanik <-> Temperaturfelder/Wärmeübertragung <-> elektrische Strömungsfelder <-> Strömungsmechanik <-> Akustik.
F. Virtuelle zerstörungsfreie Bauteilprüfung mit dem Ziel einer Zertifizierung im Maschinenwesen und für den Bausektor.
G. Ermittlung der zur Modellkalibrierung und -validierung benötigten Daten ausgewählter CFK-Musterbauteile.
H. Aufstellung repräsentativer Workflows für die Domain-übergreifende Simulation von CFS-Bauteilen allein und in zusammengesetzten Konstruktionen sowie Dokumentation und Schulung auf den vorgenannten Gebieten, z. B. CFS-Simulator 1.0 als fachübergreifendes Tutorial.
Weitere detaillierte Vorgaben entnehmen Sie dem Dokument:
„3-Leistungsbeschreibung_WSSB-MPS-Simulation2021“.
Der Vertrag soll bis Ende Februar 2022 laufen. Die Zahlung von gestaffelten Rechnungen wird gemäß folgender Präferenzen angestrebt. Die Technische Universität München kann Vorauszahlungen (d. h. ohne Gegenleistung durch den Auftragnehmer erbracht) nur gegen Bankbürgschaften leisten. Daher präferiert der Auftraggeber von dieser Möglichkeit abzusehen. Aufgrund spezieller Vorgaben müssen 95 % der Gesamtkosten bis 19.11.2021 in Rechnung gestellt werden, wobei eine Bezahlung über 2 Rechnungen favorisiert wird. Am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt die Restzahlung in Form einer Schlussrechnung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertrag soll bis Ende Februar 2022 laufen. Die Zahlung von gestaffelten Rechnungen wird gemäß folgender Präferenzen angestrebt. Die Technische Universität München kann Vorauszahlungen (d. h. ohne Gegenleistung durch den Auftragnehmer erbracht) nur gegen Bankbürgschaften leisten. Daher präferiert der Auftraggeber von dieser Möglichkeit abzusehen. Aufgrund spezieller Vorgaben müssen 95 % der Gesamtkosten bis 19.11.2021 in Rechnung gestellt werden, wobei eine Bezahlung über 2 Rechnungen favorisiert wird. Am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt die Restzahlung in Form einer Schlussrechnung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0RRGS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.