Architektenleistung Nusselstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 020/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung Nusselstraße
Architektenleistungen Bauvorhaben Nusselstraße,
Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI, Leistungsphase 5.
Neubau von 3 Wohngebäuden mit einer Kindertagesstätte, einem Kinder- und Familientreff mit Nachbarschaftstreff, betreuten Wohngruppen und einer Tiefgarage.
Für das Projekt existiert bereits eine Baugenehmigung und es soll nun ab Leistungsphase 5 fortgeführt werden. Etwaige Änderungen zur vorliegenden Baugenehmigung sollen im Zuge der Ausführungsplanung mit bearbeitet werden und erfolgen auf Anweisung durch den Bauherren.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst beauftragt werden die Leistungen der Stufe I (Leistungsphase 5).
Weitere Stufen:
— Stufe II: Leistungsphasen 6 und 7,
— Stufe III: Leistungsphase 8,
— Stufe IV: Leistungsphase 9.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die GEWOFAG Wohnen GmbH hat das Grundstück Nusselstraße erworben inklusive bereits bestehender Planerverträge. Aufgrund urheberrechtlicher Belange kann nur das vormals beauftragte Architekturbüro Palais Mai Gesellschaft von Architekten und Stadtplanern mbH mit den erforderlichen Leistungen betraut werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FR64P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).