REGIOMED-Kliniken GmbH – Klinikum Coburg GmbH – Generalplanungsleistungen Neubau Klinikum Coburg Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2020/001584
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
REGIOMED-Kliniken GmbH – Klinikum Coburg GmbH – Generalplanungsleistungen Neubau Klinikum Coburg
Generalplanungsleistungen Neubau Klinikum Coburg.
96450 Coburg
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Generalplanungsleistungen für den Neubau des Klinikums Coburg am Standort der ehemaligen Bundesgrenzschutzkaserne an der Von-Gruner-Straße bzw. Wilhelm-Ruß-Straße in Coburg (im Folgenden „Standort“). Der AG gehört zur REGIOMED-KLINIKEN GmbH, dem ersten bundeslandübergreifenden kommunalen Klinikverbund in Deutschland. Der Klinikverbund versorgt mit rund 5 500 engagierten und gut ausgebildeten Mitarbeitern pro Jahr mehr als 65 000 stationäre und 75 000 ambulante Patientinnen und Patienten. Mehr als 2 300 Neugeborene erblicken jedes Jahr in den Kliniken des Verbundes das Licht der Welt. Damit bietet REGIOMED eine nahezu alle Bereiche umfassende Krankenhausversorgung in der Region. 20 000 Operationen und 40 000 Eingriffe jährlich werden von den insgesamt 51 Fachabteilungen durchgeführt. Der Rettungsdienst in Sonneberg und Neuhaus legt jährlich bei rund 12 500 Einsätzen mehr als 320 000 Kilometer für verunglückte und erkrankte Personen zurück. Die Baumaßnahme soll ausschließlich auf dem Teil des BGS-Areals, welche sich im Stadtbereich der Stadt Coburg befindet (siehe Anlage 1e: BGS-Lageplan Stadtbereich) realisiert werden. Durch die Flurstückgrenze wird das Baufeld nach Süden begrenzt. Daneben ist zu berücksichtigen, dass eine neue Verkehrserschließung zwischen Wilhelm-Ruß-Straße und Neustadter Straße geplant ist und das Baufeld nach Osten begrenzt. Das Klinikum soll sich somit über den neu zu errichtenden Kreisverkehr (siehe Anlage 2b: 2009-10-27_Lageplan Planung Plan2) anbinden. Nach Norden wird das Baufeld begrenzt durch die vorhandene und auch zukünftig geplante Straße vom Kreisverkehr zur Von-Gruner-Straße. Nach Westen ist das Baufeld durch keine Rahmenbedingungen begrenzt, es ist jedoch wichtig mit dem Flächenbedarf sparsam umzugehen und für das Vorhaben möglichst wenig Fläche in Anspruch zu nehmen. Es ist vorgesehen vor Baubeginn das komplette Areal der ehemaligen Bundesgrenzschutzkaserne zurückzubauen und die vorhandenen Altlasten im Baugrund zu sanieren. Das Restgrundstück, welche nicht für den Klinikneubau benötigt wird, soll in der Folge durch die Stadt Coburg einer noch nicht feststehenden Nutzung zugeführt werden. Das Klinikum Coburg, erhalten nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz eine Investitionsförderung für den Neubau des Klinikums. Der Bieter hat hierzu die Förderantragsunterlagen in der notwendigen Form und im notwendigen Zeitraum zu erstellen. Die Planung ist so auszurichten, dass der Träger eine möglichst hohe Fördersumme erhalten. Der Antrag zur Aufnahme ins Jahreskrankenhausbauprogramm (LPH 1+2 HOAI + Merkblatt der Regierung von Oberfranken) muss nach Abschluss des Vergabeverfahrens bis Dezember 2021 vom Bieter erstellt und spätestens am 17.12.2021 bei der Regierung von Oberfranken eingereicht werden. Anschließend ist der Förderantrag (LPH 3 + Merkblatt der Regierung von Oberfranken) zu erstellen und bei der Regierung von Oberfranken gemäß dem noch abzustimmenden Zeitplan einzureichen. Neben dem Neubau des Klinikums zur stationären und ambulanten Patientenversorgung ist am gleichen Standort auch die Errichtung einer Krankenpflegeschule geplant. Für die Krankenpflegeschule ist ein eigener Förderantrag durch den Bieter zu erstellen. Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen. Des Weiteren soll ggf. als eigenes Gebäude eine Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) auf o. g. Grundstück sowie die Parkierungsanlagen (Parkhaus) für alle o. g. Einrichtungen entstehen. Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen. Das Grundstück ist derzeit noch teilweise bebaut. Die Baufeldfreimachung wird durch den Auftraggeber durchgeführt. Im Angebot der ausgewählten Bieter soll der Neubau des Klinikums, sowie die gesamte Erschließung aller auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäude angeboten werden. Optional soll die Planung für die Krankenpflegeschule, das medizinischen Versorgungszentrum, sowie die Parkierungsanlagen angeboten werden. Nach der aktuellen Grobkostenschätzung nach KFA 12 belaufen sich die Baukosten für das gesamte Projekt KGR 200-700 auf ca. 410 Mio. EUR inkl. 19 % MwSt. Darin sind die Grobkostenschätzungen für den Klinischen Betrieb mit Hubschrauberdachlandeplatz, die Krankenpflegeschule, das MVZ und die Parkierungsanlagen in Form eines Parkhauses inklusive der internen Erschließung enthalten. Der vorgenannte Gesamtbetrag entspricht dem Baupreisstand mit Index 05/2020 zum Basisjahr 2015. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI).
Inhalt der Generalplanerleistung:
1. Leistungsbilder nach HOAI als Grundleistungen und besondere Leistungen:
a) Objektplanung (Gebäude, Innenräume),
b) Freianlagenplanung,
c) Ingenieurbauwerke,
d) Verkehrsanlagen,
e) Tragwerksplanung,
f) Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-8 inkl. technische Anlagen in Außenanlagen),
g) Medizintechnik.
2. Beratungsleistungen:
a) Brandschutz,
b) Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik),
c) Ingenieursvermessung,
d) Küchenplanung,
e) DGNB-Beratung.
3. weitere besondere Leistungen:
a) digitaler Projektraum,
b) BIM (Building Information Modeling).
4. optionale besondere Leistungen:
a) wasserrechtliche Genehmigungsunterlagen,
b) Fortführung der DGNB, Green Hospital- und Blue Hospital-Beratung.
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung). Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Optionale besondere Leistungen:
a) wasserrechtliche Genehmigungsunterlagen ,
b) Fortführung der DGNB, Green Hospital und Blue Hospital Beratung Neben dem Neubau des Klinikums zur stationären und ambulanten Patientenversorgung ist am gleichen Standort auch die Errichtung einer Krankenpflegeschule geplant.
Für die Krankenpflegeschule ist ein eigener Förderantrag durch den Bieter zu erstellen. Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen. Des Weiteren soll ggf. als eigenes Gebäude eine Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) auf o. g. Grundstück sowie die Parkierungsanlagen (Parkhaus) für alle o. g. Einrichtungen entstehen. Hierbei handelt es sich um optionale Leistungen. Im Angebot der ausgewählten Bieter soll der Neubau des Klinikums, sowie die gesamte Erschließung aller auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäude angeboten werden. Optional soll die Planung für die Krankenpflegeschule, das medizinischen Versorgungszentrum, sowie die Parkierungsanlagen angeboten werden.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte innerhalb der Qualitätskriterien, legt die ausschreibende Stelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der gestellten Ausgabe zu erwarten ist.
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Klinikum Coburg GmbH
Ketschendorfer Straße 33
96450 Coburg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
REGIOMED-Kliniken GmbH – Klinikum Coburg GmbH – Generalplanungsleistungen Neubau Klinikum Coburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm