DMN – Gesamtkonzeption/Ausstellungsgestaltung – Nachtrag Medienproduktion Referenznummer der Bekanntmachung: 21-085-00
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsches-museum.de
Abschnitt II: Gegenstand
DMN – Gesamtkonzeption/Ausstellungsgestaltung – Nachtrag Medienproduktion
Deutsches Museum Nürnberg, Augustinerhofareal in Nürnberg
Augustinerstraße/Karlstraße/Winklerstraße
90403 Nürnberg
Umfang der Ausstellungsgestaltung – Deutsches Museum Nürnberg:
Konzeption, Gestaltung und Umsetzung/Ausführung mit den Schwerpunkten EG (450 m2-Foyer, Besucherlabore…) sowie der Ausstellung auf drei Ebenen (2 900 m2):
a) Gestaltung Entwicklung, Planung und Umsetzung der Innenräume im Erdgeschoss und der Ausstellungsfläche (mit Raumakustikplanung, Vitrinen),
b) Gestaltung, Entwicklung, Planung und Umsetzung von Demonstrationen (Produktdesign), wissenschaftlicheInhalte,
c) Gestaltung, Entwicklung, Planung und Umsetzung von Grafik und Wegeleitsystem, wissenschaftliche Inhalte,
d) Gestaltung, Entwicklung, Planung, Umsetzung und Programmierung von Medien, wissenschaftliche Inhalte,
e) Gestaltung, Entwicklung, Planung und Umsetzung von Licht.
Es gelten für a.) die Leistungsphasen gemäß HOAI 2013 § 34 Abs. 1 Innenräume.
b) bis e.) sollten sich angebots- und ausführungstechnisch an der HOAI orientieren, LPH 1-3 + LPH 5-9.
Für die Vergabe werden neben den Architekturleistungen die Leistungsphasen 1-3, 5-9 (HOAI 2013 § 34 Innenräume) auch alle anderen Planer-Leistungen (a.)-e.)) zugrunde gelegt, da es sich um eine planerische Einheit handelt.
— Auftragsstufe 1: LPH 1-3, Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung,
— Auftragsstufe 2: LHP 5, Ausführungsplanung,
— Auftragsstufe 3: LPH 6-7, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe,
— Auftragsstufe 4: LPH 8, Objektüberwachung/Bauüberwachung und Dokumentation,
— Auftragsstufe 5: LPH 9, Objektbetreuung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der AG beauftragt den AN mit Vertragsschluss mit der Erbringungder Auftragsstufe 1 entsprechend des Leistungsumfanges. Die Beauftragung von weiteren Projektphasenbzw. Auftragsstufen erfolgt mit gesondertem schriftlichem Abruf. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Projektphasen/Auftragsstufen durch den Auftragnehmer besteht nicht. Es erfolgt keine Vergabe nach Losen.
Das Projekt ist nach Auffassung des Auftraggebers in Honorarzone IV eingeordnet.
Für die Gestaltung des Museums (Erdgeschoss und Ausstellungen) sind die Gesamtkosten nach DIN 276 (KG 300-700) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto vorgegeben. Die Einhaltung der Kosten ist zwingend und gilt als Beschaffenheit des Auftrages.
Produktionskosten (KGR 300 + 400 + 600): ca. [Betrag gelöscht] EUR netto ohne Honorare.
Voraussichtliche Planungs- und Ausführungszeit:
— Planungsbeginn: ab Beauftragung/spätestens 02/2018,
— Abschluss Vorentwurfsplanungen: ca. 1-2 Monate nach Beauftragung,
— Abschluss Entwurfsplanung: ca. Mitte Mai 2018,
— Abschluss Ausführungsplanung: ca. Mitte März 2019,
— Abschluss Ausschreibung: ca. Mitte Juli 2019, Vergabe: ca. Mitte Oktober 2019,
— Übergabe Gebäude an den Nutzer: voraussichtlich bis zum 31.12.2019, der Vermieter hat allerdings eineKarenzzeit von 6 Monaten, daher soll der Beginn in diesem Zeitraum liegen,
— Objektüberwachung: bis ca. November 2020,
— Fertigstellung: ab Ende 2020 (Abschluss LPH8).
—— Eröffnung: Ende 2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Zweigstelle Deutsches Museum Nürnberg – Gestalterische und planerische Gesamtkonzeption/Ausstellungsgestaltung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.atelier-brueckner.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Deutsches Museum Nürnberg, Augustinerhofareal in Nürnberg, Augustinerstraße/Karlstraße/Winklerstraße, 90403 Nürnberg
Medienstationen mit erheblichem, zusätzlichem Programmieraufwand, die sich auch aufgrund des kuratorischen Feinkonzeptes weiter entwickelt haben wie Kubus Forum Notizen, Handyauslese, 3D-Scann-Müllberg, Mikroanimationen Spiel, Emailfunktion Spielauswertung, Informationsanzeigen, zusätzliche Projektionen und Figuren, Digitalisierung von Scan- und Filmdaten waren zum damaligen Zeitpunkt nicht absehbar und ergänzen die ursprüngliche Programmierung. Die Anforderungen an die Entwicklung der aufwendigen Software, die Erstellung von zusätzlichen Funktionen für den Show Modus im Forum und das Spiel, sowie die Auswertung im Forum oder auch zusätzlich erforderliche Projektionen, 3D Scan mit der dazugehörenden Digitalisierung, die Erstellung von zusätzlichen Figuren mit Erstellung der Charactere konnten zu dem Zeitpunkt ebenfalls nicht abgesehen werden und war im Leistungsumfang nicht erfasst.
Hierdurch sind im weiteren Konzept- und Planungsverlauf zusätzliche Kosten für die Medienproduktion entstanden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70376
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.atelier-brueckner.com
Art und Umfang der aktuellen Änderung: Medienproduktion. Die zusätzlichen Kosten betragen [Betrag gelöscht] EUR Netto.
Die komplexen Abstimmungen des Atelier Brückners für die Gewerke Gestaltung wie Innenarchitektur, raumbildender Ausbau, Demonstrationen (Produktdesign), TGA Licht, Grafik sind abgeschlossen, alles greift ineinander und die zusätzlichen Leistungen für Medienplanung, Programmierung sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr abtrennbar.
Die Beauftragung eines Dritten mit diesen Leistungsphasen ist zum aktuellen Zeitpunkt so kurz vor der geplanten Eröffnung nicht mehr möglich. Die bisherigen Abstimmungen/Bemusterungen sind von einem zusätzlichen, unabhängigen Fachplaner nicht mehr aufzuholen und würden eine Verschiebung des geplanten Eröffnungstemins mit beträchtlichen Zusatzkosten bedeuten.
Ein Wechsel ist daher aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich, da die aufgeführten Leistungen jeweils Bausteine eines großen Konglomerats an Software und Hardware Elementen darstellen, die perfekt aufeinander abgestimmt und in bereits bestehende Elemente integriert werden müssen. Die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers gefährdet an dieser Stelle die Funktionsfähigkeit des Gesamtwerkes u. a. auch auf Grund diffiziler Abstimmungsprozesse. Zusätzlich käme es zu Zusatzkosten, da viele Leistungen erneut erbracht werden müssten, um die Arbeiten des neuen Auftragnehmers in die bestehenden Arbeiten des aktuellen Auftragnehmers zu implementieren oder aufeinander abzustimmen.