Betriebsärztliche Versorgung Interner Service Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 13-21-00122
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsärztliche Versorgung Interner Service Berlin
Betriebsärztliche Versorgung Interner Service Berlin.
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg
Berlin-Brandenburg
Ab dem 1.1.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 1.1.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin „in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein“ (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 1: Regionaldirektion Berlin-Brandenburg
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Berlin Mitte
Berlin
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 2: AA Berlin Mitte inkl. Gst
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
AA Berlin-Süd
Berlin
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 3: AA Berlin Süd inkl. Gst
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
AA Berlin-Nord
Berlin
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 4: AA Berlin Nord inkl. Gst
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Charlottenburg-Wilmersdorf
Charlottenburg-Wilmersdorf
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 5: Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Spandau
Spandau
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 6: Jobcenter Spandau
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Reinickendorf
Reinickendorf
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 7: Jobcenter Reinickendorf
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Pankow
Pankow
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 8: Jobcenter Pankow
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Friedrichshain-Kreuzberg
Friedrichshain-Kreuzberg
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 9: Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Berlin-Mitte
Berlin
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 10: Jobcenter Berlin Mitte
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Lichtenberg
Lichtenberg
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 11: Jobcenter Lichtenberg
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Marzahn-Hellersdorf
Marzahn-Hellersdorf
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 12: Jobcenter Marzahn-Hellersdorf
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Neukölln
Neukölln
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 13: Jobcenter Neukölln
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Steglitz-Zehlendorf
Steglitz-Zehlendorf
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 14: Jobcenter Steglitz-Zehlendorf
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Tempelhof-Schöneberg
Tempelhof-Schöneberg
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 15: Jobcenter Tempelhof-Schöneberg
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
JC Treptow-Köpenick
Treptow-Köpenick
Ab dem 01.01.2022 muss für den Internen Service Berlin mit den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Nord, Berlin Mitte, Berlin Süd inkl. Geschäftsstellen (GSt), der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den jeweiligen 12 Berlinern Jobcentern die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden.
Die Leistung wird in 16 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Der Vertrag wird für den Zeitraum 01.01.2022 (frühestens) bis 31.12.2025 geschlossen. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Vertragsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Vertragsbeginn nicht erfolgen, gilt als Vertragsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen.
Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2.
Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung dürfen nicht bestellt oder verpflichtet werden. Eine Übertragung einzelner betriebsärztlicher Leistungen an eine/n approbierte/n Ärztin/Arzt ist unter den in der Arbeitsmedizinischen Empfehlung Delegation (AME) des BMAS beschriebenen Voraussetzungen möglich. Erforderlich ist, dass sich der Betriebsarzt/die Betriebsärztin "in unmittelbarer Nähe des weiterzubildenden Arztes aufhält oder wenn der delegierende Arzt sich davon überzeugt hat, dass der weiterzubildende Arzt über ausreichende Erfahrung mit der Erbringung dieser einzelnen Leistung zur Erfüllung der betriebsärztlichen Aufgaben verfügt. In schriftlichen Dokumenten (zum Beispiel Vorsorgebescheinigung) muss der weiterbildende Betriebsarzt erkennbar sein" (s. AME, Gliederungspunkt c), S. 9).
Los 16: Jobcenter Treptow-Köpenick
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1),
— Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1 BGB (Vordruck C.5).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7),
— Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D 8).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]11
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de