Vergabe von Subunternehmerleistungen/ Busverkehrsleistungen auf der L16a/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/gfn/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Subunternehmerleistungen/ Busverkehrsleistungen auf der L16a/19
Beauftragung von Busverkehrsleistungen auf der L16a/19 als Subunternehmerleistung.
Busverkehrsleistungen auf der L16a/19 als Subunternehmerleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe im Wege des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist aus Sicht des Auftraggebers zulässig. Zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten konnte der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Darüber hinaus ist der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter.
Eine Auswertung der Linien-Umlaufpläne der Linie 16a/19 sowie der Linie 16 hat ergeben, dass die Leistungen auf der Linie 16a/19 sinnvollerweise nur in Zusammenhang mit der Linie 16 erbracht werden können. Die Leistungen sind so gestaltet, dass mit dem gemeinsamen Betrieb erhebliche Synergien genutzt werden. Eine isolierte Erbringung der Verkehrsleistung der Linie 16a/19 ist wirtschaftlich nicht sinnvoll und hätte wesentlich höhere Kosten (u. a. zusätzliche Leerfahrt, wesentlich mehr Fahrzeuge) zur Folge. Konkurrierende Angebote von dritten Anbietern sind daher mangels Konkurrenzfähigkeit nicht zu erwarten. Die Interoperabilität zwischen den beiden Linien sowie die gesamthafte Organisation der Leistungen auf den Linien 16a/19 und der Linie 16 müssen im öffentlichen Interesse zwingend erfüllt sein, da es durch die Ausnutzung der Synergien unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die effektivste Möglichkeit darstellt, um eine bestmögliche Verkehrsleistung zum Wohle der Verkehrsnutzer im Nahverkehrsraum Regensburg zu gewährleisten.
Wegen der wirtschaftlich sinnvollen Einheit werden die Liniengenehmigungen harmonisiert. Die Leistungen der L16a/19 werden in die Genehmigung der L16 aufgenommen. Darüber hinaus wird die Laufzeit der Liniengenehmigung der L16 im Rahmen der Harmonisierung reduziert, so dass eine Vergabe der Gesamtleistung möglichst frühzeitig erfolgen kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland