Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
Fliesen Feinsteinzeug: 3 059,00 m2, Treppe, Betonwerkstein, Podestbelag: 35,00 m2, Betonwerkstein Winkel Stufen: 140,00 St., Innenbelag, Betonwerkstein: 60,00 m2, Sauberlaufmatten: 110,00 St.
81829 München
Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
Hauptmassen
Fliesen Feinsteinzeug: 3 059,00 m2, Treppe, Betonwerkstein, Podestbelag: 35,00 m2, Betonwerkstein Winkel Stufen: 140,00 St., Innenbelag, Betonwerkstein: 60,00 m2, Sauberlaufmatten: 110,00 St.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=221766
Die Bedingungen ergeben sich aus dem Formular 124, welches den Vergabeunterlagen beiliegt (uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang gebührenfrei entsprechend Ziffer I.3) der Bekanntmachung). Alternativ zur Verwendung des Formulars 124 kann die Eignung entsprechend dieser Ziffer nachgewiesen werden:
— durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., PQ-VOB) oder
— anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
1)Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen, insbesondere Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, kann unter der in Ziffer I.1) genannten
Kontaktadresse kostenfrei heruntergeladen werden) oder Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis.
— Eintragung in das Handelsregister, bzw. entsprechende Erklärung, falls dies nicht verpflichtend ist,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
— Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Geschäftsführung oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben Einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen (§§ nach StGB) Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollten, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 zu begehen (§ 89c), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung (Bestechung ausländ. Abgeordneter i. Zus. m. internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen (§ 129, 129a), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b), Menschenhandel bzw. Förderung desselben (§§ 232-233a), Diebstahl (§ 242), Unterschlagung (§ 246), Erpressung (§ 253), Geldwäsche (§ 261), Betrug/Subventionsbetrug/Kreditbetrug (§ 263, 264, 165b), Untreue (§ 266), Urkundenfälschung (§ 267), Fälschung techn. Aufzeichnungen (§ 268), Delikte i. Zus. m. Insolvenzverfahren (§ 283 ff.), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299), Brandstiftung (§ 306), Baugefährdung (§ 319), Gewässer- u. Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326).
Vorteilsgewährung (§ 333), Bestechung (§ 334), jeweils auch in Verbindung mit § 335a, die mit Freiheitsstrafen von über 3 Monaten oder Geldstrafen von über 90 Tagessätzen geahndet wurde. Dem steht i. S. d. genannten Vorschriften eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich,
— Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Belangung aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von über 3 Monaten, einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR erfolgte.
2)Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate,
— Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
— qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt),
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3).
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Die Bedingungen ergeben sich aus dem Formular 124, welches den Vergabeunterlagen beiliegt (uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang gebührenfrei entsprechend ZifferI.3) der Bekanntmachung). Alternativ zur Verwendung des Formulars 124 kann die Eignung entsprechend dieser Ziffer nachgewiesen werden:
— durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., PQ-VOB) oder
— anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3).
Zusätzliche Angaben:
1) Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Hinweise zu Ziff. 1 Umsatz:
a) als die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Bespiel: Veröffentlichung im Jahr 2021: die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2018, 2019 und 2020).
b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. Ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
c) Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Nachweise zu verlangen.
2) Nachweis einer Haftpflichtversicherung (entsprechend der besonderen Vertragsbedingungen, Ziffer8) mit folgenden Mindestdeckungssummen für den Einzelfall:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden ([Betrag gelöscht] EUR für die einzelne geschädigte Person),
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
— [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden bzw. Vermögensschäden.
Mit dem Angebot, spätestens jedoch nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer festgelegten Frist, ist das Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung nachzuweisen. Alternativ genügt die schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass die vorhandenen Versicherungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
3) Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ob ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
4) Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Falls ja, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.
Hinweise zu Ziff. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bewerber/Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d EU Abs. 2 VOB/A).
b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1) und 2);
c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers beträgt in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren mindestens das Doppelte des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot), dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll.
Siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben.
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Die Bedingungen ergeben sich aus dem Formular 124, welches den Vergabeunterlagen beiliegt (uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang gebührenfrei entsprechend Ziffer I. 3) der Bekanntmachung). Alternativ zur Verwendung des Formulars 124 kann die Eignung entsprechend dieser Ziffer nachgewiesen werden:
— durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V., PQ-VOB) oder
— anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
1) Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen, insbesondere Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung, kann unter der in Ziffer 1.1 genannten Kontaktadresse angefordert werden) oder Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3).
Zusätzliche Angaben:
2) Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren.
Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen,
Hinweise zu Ziff. 2.:
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Bauleistungen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
3) Nachunternehmer:
a) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1) bis 2),
— Verpflichtungserklärung und Erklärung/Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften u. a. (vergl. Vergabeunterlagen).
b) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der Vergabestelle):
Mindeststandard: 1 vergleichbare Referenz
Vergleichbar sind Leistungen, die den an den Nachunternehmer zu übertragenden Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens das Doppelte des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot) haben, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Bauleistungen.
Siehe hierzu auch die Hinweise unter Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: https://www.vob-online.de/blob/155270/7d3c873c73cd2b68a41634a482cceb67/124-data.pdf bzw. wird auf der Vergabeplattform zusammen mit den weiteren Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6aEU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
— Formblatt „Erklärung des Bieters zu den Mindestanforderungen an die Eignung“ Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen,
— Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen,
— Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Direkter Link zur Eigenerklärung – siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=221766
Abschnitt IV: Verfahren
MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH
Paul-Henri-Spaak-Str. 5
81829 München
Die Öffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Bei der Öffnung ist keine Teilnahme von Bietern oder eventuellen Bevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
b) nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) fehlende Preisangaben (auch bei unwesentlichen Positionen) werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss der eingereichten Angebote.
d) Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Jedes Mitglied hat für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen über die Teilnahmebedingungen (Eignungsnachweise) abzugeben.
Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
e) Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) und Eignungsleihe:
e.1) Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich für einen Teil der Leistung der Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen) zu bedienen, so sind im Angebot (Formblatt 235) Art und Umfang der Teilleistungen zu beschreiben. Nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die entsprechenden Eignungsnachweise in Bezug auf die übertragene Teilleistung einzureichen.
e.2) Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so sind im Angebot (Formblatt 235) die Namen, gesetzlichen Vertreter und Kontaktdaten des Unternehmens sowie die von diesem Unternehmen überlassene Eignung anzugeben. Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle sind die entsprechenden Eignungsnachweise in Bezug auf die benannten Kapazitäten einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe wird verlangt, dass der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft sowie das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§6dEUAbs.2VOB/A).
e.3) Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle sind für die anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sowie für die Unternehmen, die ihre Eignung verleihen, entsprechende Verpflichtungserklärungen (gemäß Formblatt 236) vorzulegen.
f) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Ziffer III.1.1) - 3) verlangten Eignungsnachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind; darin noch nicht enthaltene Unterlagen sind dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen mit entsprechender Fristsetzung nachzufordern.
g) Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
h) es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften:
— durch die sich ein am Auftrag interessierter Bieter in seinen Rechten verletzt sieht, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer