Neubau Senefelder-Schule Treuchtlingen — Ausstattung Sport BA II
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Treuchtlingen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91757
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wug.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Senefelder-Schule Treuchtlingen — Ausstattung Sport BA II
Gesamtmaßn.:Neubau (Neubau Bauteil I) und Umstrukturierung (Neubau / Abbr. Bauteil II und Bauteil III) der bisherigen Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen in mehreren Bauphasen bei laufendem Schulbetrieb.
Im Rahmen der Umstrukturierung werden unter dem Dach der integrierten und differenzierten Gesamtschule die 3 Schultypen Mittelschule, Realschule und Gymnasium in einem Baukörper vereint und mit flexiblen Räumen und Lernbereichen ausgestattet.
Da die Baumaßn. während des laufenden Schulbetriebs stattfinden, sind mehrere Bauabschnitte vorgesehen:
— Vorlauf: Teilabbr. Bestandsgebäude „Mensa“ für Neubaumaßnahme BT I,
— 1.Bauphase: 3-geschossiger Neubau BT I Schule Fachklassen auf dem östlichen Grundstück:
— 2.Bauphase: Abbr. Bestandsfachkraftklassen,
— Neubau Sporthalle BT II,
— 3.Bauphase: Abbr. Bestandssporthalle,
— 3-geschossiger Neubau Schule BT III:
Klassen / Verwaltung Lehrerzimmer – Nachlauf: Abbruch Bestandsklassenzimmertrakt und Mittagsbetreuung- Herstellung Freianlage.
91757 Treuchtlingen
Einbaugeräte für Vierfach Turnhalle von Hülsenreck zu Spannreck, Sprossenwänden, Tennis, Basketball, etc.
Geräteschränke und Transportwägen, Umkleidesitzbänke Beweglichen Großgeräten von Turnmatten zu Sprungkästen, Turnböcken zu Turnbänken Kleingeräte von Gymnastik-, Faust-, Medizin-, Fuß- und Basketbällen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber In Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 aStPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 17 einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justizanfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteilsbei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Der Bieter muss einen Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für vergleichbare Leistungen vorweisen können).
Angabe zu Arbeitskräften:
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch die Unterschrift des Angebotes mit abgegeben.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen vorgelegt wird.
Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen,
Sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Angabe von mindestens 3 aussagekräftigen Referenzen über in den letzten 5 Jahren fertig gestellte vergleichbare Leistungen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Sicherheit für Vertragserfüllung 5 % der Bruttoauftragssumme (ohne Nachträge), sofern diese mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche: 3 % der Abrechnungssumme; weitere Regelungen s. Vergabeunterlagen; Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:
Gem. VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaft (ARGE) mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt sowie gesamtschuldnerische Haftung in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gem. §§ 705 ff. BGB.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Zimmer: E 0.03
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg i. Bay.
Es sind keine Bieter und Bietervertreter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 6 Tage vor Submission gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten werden von der Vergabestelle auf die Vergabeplattform hochgeladen. Sie werden damit Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Die Unterlagen werden in elektronischer Form auf der Vergabeplattform Subreport zum Download bereitgestellt,
Link siehe I.3).
Bei Fragen zur Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) oder an Herrn Thomas Schipper von der Vergabeplattform Subreport, Tel. +49 (0) 221-98 578-47. Die Bieter haben sich selbständig bis zum Submissionstermin über Änderungen an den Vergabeunterlagen und dort eingestellte Antworten auf Bieterfragen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist für den Download der Vergabeunterlagen nicht erforderlich. Eine Registrierung wird jedoch empfohlen, da registrierte Bieter aktiv über Änderungen an der Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen informiert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.