Sanierung der Abteikirche St. Michael in Bamberg – Restaurierung Metallobjekte Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-025/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Abteikirche St. Michael in Bamberg – Restaurierung Metallobjekte
Nach Klostergründung 1015 wurde umgehend mit dem Bau der Kirche begonnen, welche bereits am 2. November 1021 unter Anwesenheit Kaiser Heinrichs II. eingeweiht wurde. Im Jahr 1117 fiel die Kirche einem Erdbeben zum Opfer. Der Wiederaufbau erfolgte unter Bischof Otto in einer enormen Geschwindigkeit, sodass die Einweihung der Kirche bereits im Jahr 1121 erfolgen konnte. Im Jahr 1610 wurde die Kirche durch einen Brand geschädigt. Hierbei wurden Langhaus und Westwerk mit den 2 Türmen so stark geschädigt, dass diese überwiegend neu errichtet werden mussten.
Die Klosterkirche St. Michael wurde im November 2012 wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen. Massive Risse in den Deckensegeln des Kirchengewölbes, starke Substanzverluste und stetige Notsicherungsmaßnahmen an Fassaden und Mauern, undichte Dacheindeckungen und unzureichende Entwässerungen machten dies zwingend erforderlich. In den Jahren 2015-2019 wurde die Kirche grundlegend statisch gesichert.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistung:
Konservierung und Restaurierung Metallobjekte, gefasste Metallobjekte, holz- und baugebundenes Metall
Auf Grundlage eines Teilnahmewettbewerbs wird die Restaurierung der autonomen Metallobjekte und des holz-, sowie baugebundenen Metalls, im Innen und Außenbereich des Hochchors, der Vierung, den Querhäusern, des Langhauses sowie der Annexbauten ausgeschrieben. Zu bearbeiten sind alle gebundenen und ungebundenen Metallobjekte in den oben aufgeführten Bauteilen.
Der Schwerpunkt der Arbeiten, wie auch der Gewichtung im Teilnahmewettbewerb, liegt auf der Konservierung und Restaurierung des gefassten und teilvergoldeten Chorgitters, den feuervergoldeten Beschlägen des Sakramentaltars, den Beschlägen der Sakristeieinbauten, sowie sämtlicher Tür- und Fensterbeschläge. Bei allen
Genannten Metallobjekten handelt es sich um handwerklich und künstlerisch hochwertige Objekte. Vorgesehen ist, neben der konstruktiven Instandsetzung der Objekte, die Pflege des überkommenen Zustands der größtenteils
Spätbarocken Ausstattung. Daneben ist baugebundenes Metall an den Außenfenstern und im Außenbereich zu konservieren und restaurieren. In Teilbereichen sind Ergänzungen und Reparaturen einzelner Objekte in Eisen und Messing vorgesehen.
Die Restaurierungsmaßnahme beginnt ca. im Januar 2022 mit der Demontage bzw. dem Schutz der Objekte und endet voraussichtlich Mitte-Ende 2025.
Auch Firmen mit Präqualifikation haben alle auftragsspezifischen Einzelnachweise zu erbringen (1315 mit Anlagen)
Die Baustelle kann nach Voranmeldung besichtigt werden. Eine Terminvereinbarung wird über die Vergabestelle abgewickelt.
Eine vollständige Abgabe aller geforderten Unterlagen sowie aller in der Bewertungsmatrix geforderten Nachweise/Referenzen ist zu erbringen, da das Fehlen von Unterlagen zum Ausschluss vom Wettbewerb führt.
Die Arbeiten werden als Fachlos zur Gesamtvergabe ausgeschrieben. Eine Aufteilung in Einzellose findet nicht statt.
Art und Umfang der Leistung
Restaurierung der Metallobjekte (inkl. Kunstschutz):
Hochchor, Bearbeitungszeitraum Überblick:
—— Kunstschutz/Demontage ca. 01/22 – 04/22,
—— Bearbeitung der demontierten Teile ab ca. 04/22,
—— Bearbeitung in der Kirche ca. 04/22 – 06/25,
Ausstattung des Hochchors:
— Chorgitter,
— Beschläge Chorgestühl,
— Maueranker und holzgebundene Befestigungselemente.
Vierung/Querhaus, Bearbeitungszeitraum Überblick:
—— Kunstschutz/Demontage ca. 01/22 – 04/22,
—— Bearbeitung der demontierten Teile ab ca. 04/22,
—— Bearbeitung in der Kirche ca. 04/22 – 06/25,
Ausstattung der Vierung und der Querhäuser:
— Sakramentsaltar,
— Ottoaltar inkl. Reliquienschrein,
— Einzelobjekte wie Sakristeigeläut und Opferlichtaufsatz,
— Türbeschläge und Beschläge der Emporen,
— Maueranker und holzgebundene Befestigungselemente,
Langhaus, Bearbeitungszeitraum Überblick:
—— Kunstschutz/Demontage ca. 01/22 – 04/22,
—— Bearbeitung der demontierten Teile ab ca. 04/22,
—— Bearbeitung in der Kirche ca. 04/22 – 06/25,
Ausstattung des Langhauses und der Westempore:
— Wandleuchter,
— Metallelemente der Epitaphien,
— Maueranker und holzgebundene Befestigungselemente,
— Türbeschläge,
— Beschläge der Orgelempore,
— Handläufe etc.
Annexbauten, Bearbeitungszeitraum Überblick:
—— Kunstschutz/Demontage ca. 01/22 – 04/22,
—— Bearbeitung der demontierten Teile ab ca. 05/22,
—— Bearbeitung in der Kirche ca. 04/22 – 06/25,
Ausstattung der Sakristei, Marienkapelle und der Hl.-Grab-Kapelle:
— Türgitter,
— Metallkrone und -sterne über dem Hl. Grab,
— Fenster- und Türbeschläge,
— Beschläge Einbauten,
Außenbereich, Bearbeitungszeitraum Überblick:
—— Kunstschutz/Demontage ca. 01/22 – 04/22,
—— Bearbeitung der demontierten Teile ab ca. 04/22,
—— Bearbeitung in der Kirche ca. 04/22 – 06/25,
Baugebundene Metallelemente im Außenbereich
— Eiserne Metallelemente Kirchenfenster,
— Neuanfertigung von Fenstergittern,
— Integration von automatischen Fensterantrieben,
— Handläufe etc.
Überall gilt: Termine der Bearbeitung abhängig von der Fertigstellung Raumschale/Putz/Malerarbeiten und evtl. anderen relevanten Gewerken.
Ausführlich siehe Wertungsmatrix: Umsatz 5 %; Ausführung vergleichbarer Leistungen 40 %; Fachkunde 30 %; fachliche Qualifikation 25 %.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.