Rahmenvertrag über EDV — Multifunktionstische, Laufzeit 2021 — 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2021-0075
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über EDV — Multifunktionstische, Laufzeit 2021 — 2023
Rahmenvertrag über EDV — Multifunktionstische, Laufzeit 2021 — 2023.
München
DEUTSCHLAND
Liefern und Vertragen - frei Verwendungsstelle - sowie fachgerechte und betriebsfertige Montage von EDV - Multifunktionstischen, Laufzeit 2021 - 2023.
In diversen Bildungseinrichtungen der Landeshauptstadt München.
Die Landeshauptstadt München behält sich die Option offen, diesen Rahmenvertrag zu den gleichen Bedingungen und Preisen 2-mal um 3 Monate zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Als vergleichbare Leistung im vorliegenden Fall, gilt: mindestens 3 Referenzen einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).