Reinigungsleistungen für 5 Standorte der BVS Referenznummer der Bekanntmachung: 2529/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bvs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für 5 Standorte der BVS
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für 5 Standorte der Bayerischen Verwaltungsschule.
Reinigungsleistungen Los 1 (München)
Geschäftsstelle und Bildungszentrum München
Ridlerstraße 75
80339 München
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Bayerische Verwaltungsschule. Die Reinigungsleistungen müssen am folgenden Standort des Auftraggebers erbracht werden: München, Ridlerstraße 75, 80339 München (Geschäftsstelle und Bildungszentrum). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus der allgemeinen Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis sowie den Definitionen der Leistungsarten im Gebäudereinigerhandwerk.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um 2 Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu 3 Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit als auch bei einer außerordentlichen Kündigung vor Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages von bis zu weiteren 6 Monaten verlangen (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 2 Monate vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt.
Nachdem der Auftraggeber die Eignung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft geprüft hat, wird er anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien pro Los jeweils fünf (5) Bewerber auswählen, die er zur Abgabe eines Angebotes auffordert.
a) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk (nachfolgend als "Meister" bezeichnet) und/oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Techniker mit Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik (nachfolgend als "Techniker" bezeichnet) in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
b) Es wird bewertet die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk und/oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Techniker mit Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik in den vergangenen drei Jahren (2018 bis 2020).
c) Es wird bewertet die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk und mit einer Zusatzqualifikation in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020). Als Zusatzqualifikation gilt die Qualifikation als Sachverständiger für das Gebäudereiniger-Handwerk oder ein abgeschlossenes Studium im Hygienemanagement/Reinigungs- und Hygienetechnik.
d) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der beim Bewerber/bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Gesellen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
e) Es wird die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Gesellen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) bewertet. Als Geselle gilt jeder Beschäftigte, der die Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk erfolgreich absolviert hat.
f) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder mit einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
g) Es wird die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter der Bewerber/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018-2020) bewertet.
h) Jede im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt I ("Ausschlussgründe/Eignung") unter Nr. 10 angegebene Referenz, für die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Anlage zum Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt II ("Auswahlkriterien") eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers über eine "sehr gute" oder "gute" Ausführung der Referenz einreicht, wird bewertet.
Näher Angaben zu den Auswahlkriterien und den zu verteilenden Punkten sind im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt II ("Auswahlkriterien") enthalten.
Insgesamt können bis zu maximal 36 Punkte erzielt werden:
a) Verhältnis Meister und/oder Techniker zu Reinigungskräften in den letzten drei Jahren (2018-2020): 10 Punkte
b) Zahl Meister und/oder Techniker in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
c) Zahl Mitarbeiter im Gebäudereiniger-Handwerk mit einer Zusatzqualifikation in den letzten drei Jahren (2018-2020): 1 Punkt
d) Verhältnis Gesellen zu Reinigungskräften in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
e) Zahl Gesellen in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
f) Verhältnis Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder mit einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter zu Reinigungskräften in den letzten in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
g) Zahl der Mitarbeiter der Bewerber/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
h) Bescheinigung des Referenzauftraggebers: 10 Punkte
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um 2 Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu 3 Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit als auch bei einer außerordentlichen Kündigung vor Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages von bis zu weiteren 6 Monaten verlangen (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 2 Monate vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt.
Reinigungsleistungen Los 2 (Holzhausen)
Bildungszentrum Holzhausen, Utting am Ammersee Anna und Benno Arnold-Platz 1 - 3 86919 Utting am Ammersee
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Bayerische Verwaltungsschule. Die Reinigungsleistungen müssen am folgenden Standort des Auftraggebers erbracht werden: Holzhausen, Anna und Benno Arnold-Platz 1 - 3, 86919 Utting am Ammersee (Bildungszentrum). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus der allgemeinen Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis sowie den Definitionen der Leistungsarten im Gebäudereinigerhandwerk.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit als auch bei einer außerordentlichen Kündigung vor Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages von bis zu weiteren 6 Monaten verlangen (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 2 Monate vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt.
Nachdem der Auftraggeber die Eignung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft geprüft hat, wird er anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien pro Los jeweils fünf (5) Bewerber auswählen, die er zur Abgabe eines Angebotes auffordert.
a) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk (nachfolgend als "Meister" bezeichnet) und/oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Techniker mit Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik (nachfolgend als "Techniker" bezeichnet) in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
b) Es wird bewertet die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk und/oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Techniker mit Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik in den vergangenen drei Jahren (2018 bis 2020).
c) Es wird bewertet die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk und mit einer Zusatzqualifikation in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020). Als Zusatzqualifikation gilt die Qualifikation als Sachverständiger für das Gebäudereiniger-Handwerk oder ein abgeschlossenes Studium im Hygienemanagement/Reinigungs- und Hygienetechnik.
d) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der beim Bewerber/bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Gesellen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
e) Es wird die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Gesellen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) bewertet. Als Geselle gilt jeder Beschäftigte, der die Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk erfolgreich absolviert hat.
f) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder mit einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
g) Es wird die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter der Bewerber/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018-2020) bewertet.
h) Jede im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt I ("Ausschlussgründe/Eignung") unter Nr. 10 angegebene Referenz, für die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Anlage zum Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt II ("Auswahlkriterien") eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers über eine "sehr gute" oder "gute" Ausführung der Referenz einreicht, wird bewertet.
Näher Angaben zu den Auswahlkriterien und den zu verteilenden Punkten sind im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt II ("Auswahlkriterien") enthalten.
Insgesamt können bis zu maximal 36 Punkte erzielt werden:
a) Verhältnis Meister und/oder Techniker zu Reinigungskräften in den letzten drei Jahren (2018-2020): 10 Punkte
b) Zahl Meister und/oder Techniker in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
c) Zahl Mitarbeiter im Gebäudereiniger-Handwerk mit einer Zusatzqualifikation in den letzten drei Jahren (2018-2020): 1 Punkt
d) Verhältnis Gesellen zu Reinigungskräften in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
e) Zahl Gesellen in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
f) Verhältnis Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder mit einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter zu Reinigungskräften in den letzten in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
g) Zahl der Mitarbeiter der Bewerber/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
h) Bescheinigung des Referenzauftraggebers: 10 Punkte
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit als auch bei einer außerordentlichen Kündigung vor Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages von bis zu weiteren 6 Monaten verlangen (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 2 Monate vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt.
Reinigungsleistungen Los 3 (Neustadt)
Bildungszentrum Neustadt a.d.Aisch Comeniusstraße 3 91413 Neustadt a.d. Aisch
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Bayerische Verwaltungsschule. Die Reinigungsleistungen müssen am folgenden Standort des Auftraggebers erbracht werden: Neustadt a.d.Aisch, Comeniusstraße 3, 91413 Neustadt a.d. Aisch (Bildungszentrum). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus der allgemeinen Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis sowie den Definitionen der Leistungsarten im Gebäudereinigerhandwerk.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit als auch bei einer außerordentlichen Kündigung vor Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages von bis zu weiteren 6 Monaten verlangen (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 2 Monate vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt.
Nachdem der Auftraggeber die Eignung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft geprüft hat, wird er anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien pro Los jeweils fünf (5) Bewerber auswählen, die er zur Abgabe eines Angebotes auffordert.
a) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk (nachfolgend als "Meister" bezeichnet) und/oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Techniker mit Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik (nachfolgend als "Techniker" bezeichnet) in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
b) Es wird bewertet die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk und/oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Techniker mit Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik in den vergangenen drei Jahren (2018 bis 2020).
c) Es wird bewertet die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk und mit einer Zusatzqualifikation in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020). Als Zusatzqualifikation gilt die Qualifikation als Sachverständiger für das Gebäudereiniger-Handwerk oder ein abgeschlossenes Studium im Hygienemanagement/Reinigungs- und Hygienetechnik.
d) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der beim Bewerber/bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Gesellen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
e) Es wird die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Gesellen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) bewertet. Als Geselle gilt jeder Beschäftigte, der die Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk erfolgreich absolviert hat.
f) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder mit einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
g) Es wird die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter der Bewerber/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018-2020) bewertet.
h) Jede im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt I ("Ausschlussgründe/Eignung") unter Nr. 10 angegebene Referenz, für die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Anlage zum Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt II ("Auswahlkriterien") eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers über eine "sehr gute" oder "gute" Ausführung der Referenz einreicht, wird bewertet.
Näher Angaben zu den Auswahlkriterien und den zu verteilenden Punkten sind im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt II ("Auswahlkriterien") enthalten.
Insgesamt können bis zu maximal 36 Punkte erzielt werden:
a) Verhältnis Meister und/oder Techniker zu Reinigungskräften in den letzten drei Jahren (2018-2020): 10 Punkte
b) Zahl Meister und/oder Techniker in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
c) Zahl Mitarbeiter im Gebäudereiniger-Handwerk mit einer Zusatzqualifikation in den letzten drei Jahren (2018-2020): 1 Punkt
d) Verhältnis Gesellen zu Reinigungskräften in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
e) Zahl Gesellen in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
f) Verhältnis Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder mit einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter zu Reinigungskräften in den letzten in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
g) Zahl der Mitarbeiter der Bewerber/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
h) Bescheinigung des Referenzauftraggebers: 10 Punkte
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit als auch bei einer außerordentlichen Kündigung vor Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages von bis zu weiteren 6 Monaten verlangen (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 2 Monate vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt.
Reinigungsleistungen Los 4 (Nürnberg)
Bildungszentrum Nürnberg Thomas-Mann-Straße 50 90471 Nürnberg
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Bayerische Verwaltungsschule. Die Reinigungsleistungen müssen am folgenden Standort des Auftraggebers erbracht werden: Nürnberg, Thomas-Mann-Straße 50, 90471 Nürnberg (Bildungszentrum). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus der allgemeinen Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis sowie den Definitionen der Leistungsarten im Gebäudereinigerhandwerk.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit als auch bei einer außerordentlichen Kündigung vor Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages von bis zu weiteren 6 Monaten verlangen (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 2 Monate vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt.
Nachdem der Auftraggeber die Eignung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft geprüft hat, wird er anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien pro Los jeweils fünf (5) Bewerber auswählen, die er zur Abgabe eines Angebotes auffordert.
a) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk (nachfolgend als "Meister" bezeichnet) und/oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Techniker mit Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik (nachfolgend als "Techniker" bezeichnet) in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
b) Es wird bewertet die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk und/oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Techniker mit Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik in den vergangenen drei Jahren (2018 bis 2020).
c) Es wird bewertet die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk und mit einer Zusatzqualifikation in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020). Als Zusatzqualifikation gilt die Qualifikation als Sachverständiger für das Gebäudereiniger-Handwerk oder ein abgeschlossenes Studium im Hygienemanagement/Reinigungs- und Hygienetechnik.
d) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der beim Bewerber/bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Gesellen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
e) Es wird die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Gesellen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) bewertet. Als Geselle gilt jeder Beschäftigte, der die Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk erfolgreich absolviert hat.
f) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder mit einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
g) Es wird die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter der Bewerber/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018-2020) bewertet.
h) Jede im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt I ("Ausschlussgründe/Eignung") unter Nr. 10 angegebene Referenz, für die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Anlage zum Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt II ("Auswahlkriterien") eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers über eine "sehr gute" oder "gute" Ausführung der Referenz einreicht, wird bewertet.
Näher Angaben zu den Auswahlkriterien und den zu verteilenden Punkten sind im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt II ("Auswahlkriterien") enthalten.
Insgesamt können bis zu maximal 36 Punkte erzielt werden:
a) Verhältnis Meister und/oder Techniker zu Reinigungskräften in den letzten drei Jahren (2018-2020): 10 Punkte
b) Zahl Meister und/oder Techniker in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
c) Zahl Mitarbeiter im Gebäudereiniger-Handwerk mit einer Zusatzqualifikation in den letzten drei Jahren (2018-2020): 1 Punkt
d) Verhältnis Gesellen zu Reinigungskräften in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
e) Zahl Gesellen in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
f) Verhältnis Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder mit einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter zu Reinigungskräften in den letzten in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
g) Zahl der Mitarbeiter der Bewerber/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
h) Bescheinigung des Referenzauftraggebers: 10 Punkte
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit als auch bei einer außerordentlichen Kündigung vor Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages von bis zu weiteren 6 Monaten verlangen (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 2 Monate vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt.
Reinigungsleistungen Los 5 (Lauingen)
Bildungszentrum und Schülerheim Lauingen Kastellstraße 9 89415 Lauingen (Donau)
Gegenstand des Auftrages sind Reinigungsleistungen für die Bayerische Verwaltungsschule. Die Reinigungsleistungen müssen am folgenden Standort des Auftraggebers erbracht werden: Lauingen, Kastellstraße 9, 89415 Lauingen (Donau) (Bildungszentrum und Schülerheim). Die Art und der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen ergeben sich aus der allgemeinen Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis sowie den Definitionen der Leistungsarten im Gebäudereinigerhandwerk.
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit als auch bei einer außerordentlichen Kündigung vor Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages von bis zu weiteren 6 Monaten verlangen (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 2 Monate vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt.
Nachdem der Auftraggeber die Eignung der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft geprüft hat, wird er anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien pro Los jeweils fünf (5) Bewerber auswählen, die er zur Abgabe eines Angebotes auffordert.
a) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk (nachfolgend als "Meister" bezeichnet) und/oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Techniker mit Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik (nachfolgend als "Techniker" bezeichnet) in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
b) Es wird bewertet die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk und/oder mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Techniker mit Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik in den vergangenen drei Jahren (2018 bis 2020).
c) Es wird bewertet die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einem Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk und mit einer Zusatzqualifikation in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020). Als Zusatzqualifikation gilt die Qualifikation als Sachverständiger für das Gebäudereiniger-Handwerk oder ein abgeschlossenes Studium im Hygienemanagement/Reinigungs- und Hygienetechnik.
d) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der beim Bewerber/bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Gesellen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
e) Es wird die durchschnittliche Zahl der beim Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Gesellen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) bewertet. Als Geselle gilt jeder Beschäftigte, der die Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk erfolgreich absolviert hat.
f) Es wird bewertet das Verhältnis
— der durchschnittlichen Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder mit einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020)
— zu der Zahl der Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die vom Bewerber/von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zur Ausführung von Reinigungsleistungen (nachfolgend als "Reinigungskräfte" bezeichnet) "vor Ort" in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) eingesetzt wurden.
g) Es wird die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter der Bewerber/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018-2020) bewertet.
h) Jede im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt I ("Ausschlussgründe/Eignung") unter Nr. 10 angegebene Referenz, für die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Anlage zum Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt II ("Auswahlkriterien") eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers über eine "sehr gute" oder "gute" Ausführung der Referenz einreicht, wird bewertet.
Näher Angaben zu den Auswahlkriterien und den zu verteilenden Punkten sind im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage TW1) in Abschnitt II ("Auswahlkriterien") enthalten.
Insgesamt können bis zu maximal 36 Punkte erzielt werden:
a) Verhältnis Meister und/oder Techniker zu Reinigungskräften in den letzten drei Jahren (2018-2020): 10 Punkte
b) Zahl Meister und/oder Techniker in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
c) Zahl Mitarbeiter im Gebäudereiniger-Handwerk mit einer Zusatzqualifikation in den letzten drei Jahren (2018-2020): 1 Punkt
d) Verhältnis Gesellen zu Reinigungskräften in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
e) Zahl Gesellen in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
f) Verhältnis Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder mit einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter zu Reinigungskräften in den letzten in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
g) Zahl der Mitarbeiter der Bewerber/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit einer abgeschlossenen Weiterbildung zum Fachwirt Reinigung und Hygiene und/oder einer Qualifikation als innungsgeprüfter Objektleiter in den letzten drei Jahren (2018-2020): 3 Punkte
h) Bescheinigung des Referenzauftraggebers: 10 Punkte
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), den Vertrag zweimal, jeweils um zwei Jahre zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit auszuüben.
Der Auftraggeber kann sowohl bei Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit als auch bei einer außerordentlichen Kündigung vor Erreichen der maximalen Vertragslaufzeit vom Auftragnehmer eine Fortsetzung des Vertrages von bis zu weiteren 6 Monaten verlangen (Verlängerungsoption), sofern er dies vom Auftragnehmer bis 2 Monate vor dem geplanten Vertragsende schriftlich oder in Textform verlangt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die Verlängerungsoption ausübt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3, 4 und § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes.
3. Angabe über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
4. Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate sein.
1. Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
— über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto
— über den durchschnittlichen Gesamtumsatz und den durchschnittlichen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils in EUR netto.
Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende durchschnittlichen Mindestjahresgesamtumsätze:
— Los-Nr.: 1 Mindestjahresgesamtumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Los-Nr.: 2 Mindestjahresgesamtumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Los-Nr.: 3 Mindestjahresgesamtumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Los-Nr.: 4 Mindestjahresgesamtumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Los-Nr.: 5 Mindestjahresgesamtumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren angegebenen Gesamtumsätze pro Jahr im Durchschnitt („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens dem für das jeweilige Los, für das er/sie gemäß seiner/ihrer Angaben in dem Teilnahmeantrag ein Angebot einreichen will, vorgegebenen Mindestjahresgesamtumsatz entsprechen.
Bewirbt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gemäß seiner/ihrer Angaben in dem Teilnahmeantrag für mehrere oder alle Lose, muss der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft angegebene Durchschnittswert Gesamtumsatz mindestens die Summe der Mindestjahresgesamtumsätze alle Lose betragen, für die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gemäß seiner/ihrer Angaben in dem Teilnahmeantrag ein Angebot einreichen will.
Erfüllt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den jeweiligen Mindestjahresgesamtumsatz/die jeweiligen Mindestgesamtumsätze nicht, wird er/sie ausgeschlossen.
2. Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umwelt- und Umweltsachschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Auftragsfall muss ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach erfolgtem Zuschlag dem Auftraggeber vorgelegt werden.
1. Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft
— über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto
— über den durchschnittlichen Gesamtumsatz und den durchschnittlichen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Reinigungsleistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, jeweils in EUR netto.
Der Auftraggeber fordert in Bezug auf die einzelnen Lose folgende durchschnittlichen Mindestjahresgesamtumsätze:
— Los-Nr.: 1 Mindestjahresgesamtumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Los-Nr.: 2 Mindestjahresgesamtumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Los-Nr.: 3 Mindestjahresgesamtumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Los-Nr.: 4 Mindestjahresgesamtumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Los-Nr.: 5 Mindestjahresgesamtumsatz: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren angegebenen Gesamtumsätze pro Jahr im Durchschnitt („Durchschnittswert Gesamtumsatz“) mindestens dem für das jeweilige Los, für das er/sie gemäß seiner/ihrer Angaben in dem Teilnahmeantrag ein Angebot einreichen will, vorgegebenen Mindestjahresgesamtumsatz entsprechen.
Bewirbt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gemäß seiner/ihrer Angaben in dem Teilnahmeantrag für mehrere oder alle Lose, muss der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft angegebene Durchschnittswert Gesamtumsatz mindestens die Summe der Mindestjahresgesamtumsätze alle Lose betragen, für die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gemäß seiner/ihrer Angaben in dem Teilnahmeantrag ein Angebot einreichen will.
Erfüllt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den jeweiligen Mindestjahresgesamtumsatz/die jeweiligen Mindestgesamtumsätze nicht, wird er/sie ausgeschlossen.
2. Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden, von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Umwelt- und Umweltsachschäden und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlustschäden und Schäden an der Schließanlage,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen verfüge/n. Im Auftragsfall muss ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach erfolgtem Zuschlag dem Auftraggeber vorgelegt werden.
1) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2018 bis 2020).
2) Eigenerklärung über mindestens drei (3) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Reinigungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf (5) Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den im Teilnahmeantrag enthaltenen Tabellen genannten Angaben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung.
b) Das oder die Reinigungsobjekte weisen Publikumsverkehr auf. Publikumsverkehr bedeutet, dass in dem zu reinigenden Objekt/in den zu reinigenden Objekten ein ständiges Kommen und Gehen von Personen stattfindet, die dort nicht ihre ständige Arbeitsstätte haben. Solche Personen sind beispielsweise Besucher, Kunden, Schüler, Studierende, Teilnehmer etc. Ein solches Reinigungsobjekt kann daher z.B. eine Schule, eine Universität, ein Krankenhaus, ein Museum, ein Hotel sein.
c) Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
d) Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages.
e) Die zu reinigende Fläche (Reinigungsfläche) pro Jahr beträgt mindestens 500.000 qm.
f) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen fünf (5) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von fünf (5) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (vgl. Kapitel I.11 des Verfahrensbriefes) beendet worden sein.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den im Teilnahmeantrag enthaltenen Tabellen zu jedem Referenzprojekt die dort zur Beurteilung der Geeignetheit der Referenz geforderten Angaben zu machen.
Bewirbt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für eines oder mehrere der nachfolgenden Lose, muss mindestens eine der angegebenen Referenzen neben der Unterhaltsreinigung auch die Zimmerreinigung als Gegenstand der Referenz aufweisen:
— Los 2 Holzhausen
— Los 3 Neustadt a.d. Aisch
— Los 5 Lauingen
Die vorgenannten Standorte (Lose 2, 3 und 5) verfügen jeweils über einen angeschlossenen Hotelbetrieb. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, werden keine der eingereichten Referenzen gewertet.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft in den im Teilnahmeantrag enthaltenen Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern überprüfen wird.
Eigenerklärung über mindestens 3 und höchstens 5 geeignete Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über früher ausgeführte Reinigungsleistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Reinigungsleistungen, jeweils mit den in den im Teilnahmeantrag enthaltenen Tabellen genannten Angaben.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Gegenstand der Referenz ist die Unterhaltsreinigung.
b) Das oder die Reinigungsobjekte weisen Publikumsverkehr auf. Publikumsverkehr bedeutet, dass in dem zu reinigenden Objekt/in den zu reinigenden Objekten ein ständiges Kommen und Gehen von Personen stattfindet, die dort nicht ihre ständige Arbeitsstätte haben. Solche Personen sind beispielsweise Besucher, Kunden, Schüler, Studierende, Teilnehmer etc. Ein solches Reinigungsobjekt kann daher z.B. eine Schule, eine Universität, ein Krankenhaus, ein Museum, ein Hotel sein.
c) Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto.
d) Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages.
e) Die zu reinigende Fläche (Reinigungsfläche) pro Jahr beträgt mindestens 500 000 qm.
f) Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen 5 Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (vgl. Kapitel I.11 des Verfahrensbriefes) beendet worden sein.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat in den im Teilnahmeantrag enthaltenen Tabellen zu jedem Referenzprojekt die dort zur Beurteilung der Geeignetheit der Referenz geforderten Angaben zu machen.
Bewirbt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für eines oder mehrere der nachfolgenden Lose, muss mindestens eine der angegebenen Referenzen neben der Unterhaltsreinigung auch die Zimmerreinigung als Gegenstand der Referenz aufweisen:
— Los 2 Holzhausen,
— Los 3 Neustadt a.d. Aisch,
— Los 5 Lauingen.
Die vorgenannten Standorte (Lose 2, 3 und 5) verfügen jeweils über einen angeschlossenen Hotelbetrieb. Wird diese Mindestanforderung nicht erfüllt, werden keine der eingereichten Referenzen gewertet.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft in den im Teilnahmeantrag enthaltenen Tabellen jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt.
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die Referenzangaben bei den Referenzauftraggebern überprüfen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDT05
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland