Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Berufsschule I in Traunstein Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-BS1-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 861 / 58-9440
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Berufsschule I in Traunstein
Der Landkreis Traunstein plant den Ersatzneubau der Berufsschule I in Traunstein einschließlich eines Parkdecks. Die Planung für den Ersatzneubau sieht derzeit eine Verwirklichung in 5 Bauabschnitten vor. Die Auftragsausführung erfolgt jedoch nach einem – möglicherweise abweichendem – Konzept des Objektplanungsteams. Eine schnellere und wirtschaftlichere Ausführung wird angestrebt. Ausgeschrieben werden vorliegend die Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für alle Bauabschnitte des Gesamtprojektes.
Traunstein
Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6.
Die Leistungen werden stufen- und bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1-2 für das Gesamtprojekt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise, stufen oder bauabschnittsweise – zu übertragen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
— stufenweise Beauftragung,
— Besondere Leistungen (optional) nach Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage D).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name,Sitz,Rechtsform,Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergem. beteiligten Unternehmen (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.),
B) Eigenerkl. des Bieters,dass die in §§ 123,124 GWB bzw. die in § 21 des AEntG, § 98c des Aufenhaltsgesetzes, § 19 des MiLoGes und § 21 des SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allg.Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; bzw. Eigenerkl. für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123,124 GWB bzw. § 21 des AEntG, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des MiLoGes und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B.3.),
C) Eigenerkl. (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.), Hinweis: Bei Bietergem. sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erkl. und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerkl. zur Eignungsleihe, einschl. Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (=Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Unternehmens vorzulegen,dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erkl. der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123,124 GWB bzw. die in § 21 des AEntG, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des MiLoGes und § 21 des SchwarzArbG gen.Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden; für ausländische Unternehmen: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123,124 GWB bzw. §21 des AEntG, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des MiLoGes und § 21 des SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §7 Abs. 1 Allg. Gleichbehandlungsgesetz und § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz vergleichbar sind. (Formblatt B.3.),
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, sowie von 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der erufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen,
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.7.),
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit hierbei vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.8.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für allgemeine Hochbauprojekte.
H) Fachliche Qualifikation des Bieters: Liste der wesentlichen in den letzten 8 Jahren (seit 2013) erbrachten Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung mit Angabe der Leistungszeit, des Auftragsgegenstandes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt B.10.).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion des Vergabeportalswww.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]