Grund- und Mittelschulverband Weidenberg: Schülerbeförderung Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2021-0027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weidenberg
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95466
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weidenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschulverband Weidenberg: Schülerbeförderung
Der Grund- und Mittelschulverband Weidenberg beschafft für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen ab dem Schuljahr 2021/2022 bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 im freigestellten Schulverkehr mit Bussen die Fahrten zur Grund- und Mittelschule Weidenberg.
Der Grund- und Mittelschulverband Weidenberg beschafft für Schüler und Schülerinnen die Beförderungsleistungen ab dem Schuljahr 2021/2022 bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 im freigestellten Schulverkehr mit Bussen die Fahrten zur Grund- und Mittelschule Weidenberg.
Der Auftraggeber verfügt über eine dreimalige, einseitige, je einjährige Verlängerungsoption für das jeweils nächste Schuljahr, deren Wahrnehmung spätestens am 01.07. des Jahres, das dem Verlängerungsjahr vorausgeht, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist, also am 1.7.2025 für das Schuljahr 2025/26.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate),
— Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer,
— Erklärung, dass nur Fahrpersonal eingesetzt wird, welches im erweiterten Führungszeugnis keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthält. (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
— Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter; präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt.
Benennen Sie die Gesamtzahl der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Fahrpersonal der Busse) für das Schuljahr 2020/2021.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert.
Bestätigen Sie, dass alle gegenüber den Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um sich mit den Schülerinnen und Schülern der betroffenen Jahrgangsstufen verständigen, insbesondere Fragen verstehen und beantworten zu können? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
Bestätigen Sie,
— dass nur Fahrzeuge mit gültiger HU gem. BOKraft zum Einsatz kommen,
— dass Sie über eine hinreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeigneten Fahrzeugen verfügen,
— dass Sie die geforderte Bereitstellungszeit für einen Reservebus (30 min) einhalten können.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
Bestätigen Sie daher, dass das von Ihnen eingesetzte Personal für die Leistungserbringung
—— eine unvoreingenommene Grundeinstellung ggü. Kindern und Jugendlichen, auch mit Migrationshintergrund oder mit körperlichen und/oder körperlichen und geistigen Handicaps hat,
—— rücksichtsvoll mit Kindern und Jugendlichen umgeht,
—— auch sonst geeignet (fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig/gesetzestreu) ist und insbesondere verfügt über:
——— die erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen zur Durchführung der Fahrten,
——— gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeVO),
——— gültigen Personenbeförderungsschein nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV),
——— Orts- und Streckenkunde,
——— ausreichende körperliche Konstitution, um Schülerinnen und Schülern bei Bedarf Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg zu geben.
—— nicht einschlägig vorbestraft ist (insbesondere Sexualstraftaten, Drogendelikte, Körperverletzungsdelikte)
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
Bestätigen Sie weiter, dass Sie über eine ausreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeignete Personen verfügen und diese Anzahl über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen und die von Ihnen eingesetzten Betriebsmittel über die für die Leistungserbringung notwendigen Genehmigungen/Lizenzen (insbes. gem. PBefG) verfügen und Sie diesen Zustand über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen über eine für die Leistungserbringung angemessene Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Mio. EUR pro Schadenereignis verfügt und Sie diesen Zustand über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vom Auftraggeber/Bieter nach der Angebotseröffnung nachzufordern bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Ansbach
Land: Deutschland