Streamingdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 2021ASE000025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8941260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayern.landtag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Streamingdienst
Leistungsgegenstand ist die Erneuerung und der Betrieb einer Plattform für Live-Übertragungen inkl. Informationen in Gebärdensprache und Live-Untertitelung aus dem Bayerischen Landtag, sowie die dauerhafte Speicherung für den nachträglichen Abruf der Aufnahmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erneuerung und der Betrieb der Plattform für die Live-Übertragungen inkl. Informationen in Gebärdensprache und Live-Untertitelung aus dem Bayerischen Landtag, sowie die dauerhafte Speicherung für den nachträglichen Abruf der Aufnahmen. Darin eingeschlossen sind sämtliche einmaligen und laufenden Kosten für den Betrieb der notwendigen Hardware und Software.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dateiupload der Darstellung des Unternehmens und des Leistungsportfolios (max. 2 Seiten), besonders im Hinblick auf den Gegenstand der Ausschreibung. Dargestellt werden müssen – soweit auftragsrelevant – auch alle Beteiligungsverhältnisse/Verbindungen bei Bietergemeinschaften bzw. zu Subunternehmern.
Angabe des Umsatzes bezugnehmend auf Live- und onDemand-Streaming in Euro, bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften/Generalunternehmen oder Subunternehmern werden die Zahlen addiert. Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR.
Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (MA) im Segment des Ausschreibungsgegenstandes, bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre. Mindestanforderung: 2 Mitarbeiter.
Das Fehlen der Unternehmensdarstellung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
[Betrag gelöscht] EUR durchschnittlicher Jahresumsatz bezugnehmend auf Live- und onDemand-Streaming.
Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter (MA) im Segment des Ausschreibungsgegenstandes, bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre. Mindestanforderung: 2 Mitarbeiter.
Mit dem Angebot sind Referenzen vorzulegen, welche die Erfahrung und Fachkunde des Bieters im Bereich Live- und onDemand-Streaming belegen.
Die Referenzaufträge müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein, d. h. tragfähige Rückschlüsse auf die Erfahrung und Fachkunde des Bieters in den genannten Bereichen zulassen.
Gehen Sie hierbei auf die eingesetzten Techniken sowie auf die von Ihnen erbrachten Leistungen ein. Es werden maximal 3 Referenzen für die Eignungsbewertung herangezogen. Bei Angabe von mehr als 3 Referenzen werden ausschließlich die 3 (zeitlich) letzten Referenzen bewertet.
An die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit der Gebärden- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher, die im Rahmen des barrierefreien Informationsservice zum Einsatz kommen sollen, werden höchste Ansprüche gestellt.
Die Erbringung der Übersetzungsleistungen in Gebärde und Sprache ist qualitativ anspruchsvoll und komplex. Ein reibungsloser Ablauf der Übertragung ist unerlässlich, um den informativen und repräsentativen Gesamtcharakter nicht zu gefährden. Umgebung und Arrangements der Übertragungen (Setting) durch den Auftragnehmer sollen dem Habitus im Parlament und der Würde des Hauses Rechnung tragen.
In qualitativer Hinsicht wird vorausgesetzt, dass ausschließlich erfahrene Gebärden- bzw. Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher zum Einsatz kommen, deren Qualifikation im Einklang mit der Berufsqualifikationsfeststellungsverordnung Übersetzer und Dolmetscher (BQFVÜDolm von 2008) steht, darunter
— Diplom-Gebärdensprach-Dolmetscher/-in,
— Diplom-Gebärdensprach-Dolmetscher/-in (FH),
— Gebärdensprach-Dolmetscher/-in, Bachelor of Arts (B.A.),
— Gebärdensprach-Dolmetscher/-in, Master of Arts (M.A.),
— Geprüfter Gebärdensprach-Dolmetscher/-in (IHK),
— Staatlich geprüfte/-r Gebärdensprachdolmetscher/-in,
— Zertifizierter DSB Schriftdolmetscher/-in.
Darüber hinaus müssen die eingesetzten Gebärden- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher Praxiserfahrung bei der Übersetzung politischer Veranstaltungen einerseits sowie mit Online-Systemen und dem Einsatz vor der Kamera andererseits haben. Umgebung und Arrangements der Übertragungen (Setting) durch den Auftragnehmer sollen dem Habitus im Parlament und der Würde des Hauses Rechnung tragen.
Entsprechend können nur Bewerbungen von Unternehmen Berücksichtigung finden, die in den vergangenen 4 Jahren mindestens bereits ein im Hinblick auf die technischen Erfordernisse und den Adressatenkreis vergleichbares Projekt (zum Beispiel politische Debatte, Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft o. ä.) in technischer und sprachlicher Hinsicht erfolgreich realisiert haben.
Realisierung eines mindestens bereits ein im Hinblick auf die technischen Erfordernisse und den Adressatenkreis vergleichbaren Projekts (in technischer und sprachlicher Hinsicht) in den vergangenen 4 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform http://www.auftraege.bayern.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an. Danach können Sie die Unterlagen im Bieterassistenten elektronisch bearbeiten (Ausschreibungsnummer:2021ASE000025). Sollten Sie sich bisher noch nicht auf diesem Portal registriert haben, ist Voraussetzung, dass Sie sich vorab einmalig registrieren. Die Registrierung auf der Plattform ist kostenlos.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement-Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. HealyHudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 135 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.