Bek_MM_GP Referenznummer der Bekanntmachung: Bek_Klinikum Memmingen_GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-memmingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-schwaben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bek_MM_GP
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI).
Das Klinikum Memmingen AöR führt diese Vergabe für sich und die Bezirkskliniken Schwaben (KU) in alleiniger eigener Verantwortung durch. Der Zuschlag erfolgt durch das Klinikum Memmingen AöR im eigenen Namen und – mit einem weiteren Vertrag im Auftrag der Bezirkskliniken Schwaben (KU) für den Teil "Psychiatrie".
Inhalt der Generalplanerleistung:
1. Leistungsbilder nach HOAI als Grundleistungen und besondere Leistungen:
a) Objektplanung (Gebäude, Innenräume),
b) Freianlagenplanung,
c) Ingenieurbauwerke,
d) Verkehrsanlagen,
e) Tragwerksplanung,
f) Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-8 inkl. technische Anla-gen in Außenanlagen),
g) Medizintechnik.
2. Beratungsleistungen:
a) Brandschutz,
b) Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik),
c) Ingenieursvermessung,
d) Küchenplanung,
e) DGNB-Beratung.
3. weitere besondere Leistungen:
a) digitaler Projektraum,
b) BIM (Building Information Modeling).
4. optionale besondere Leistungen:
a) wasserrechtliche Genehmigungsunterlagen,
b) Fortführung der DGNB Beratung.
87700 Memmingen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Generalplanungsleistungen für den Neubau des Klinikums Memmingen am Standort zwischen Europastraße, Buxheimer Straße, A 96 und A 7 (im Folgenden „Standort“).
Das Klinikum Memmingen AöR ist Eigentümer des Klinikum Memmingen, die Bezirkskliniken Schwaben (KU) der Bezirkskliniken Schwaben. Es handelt sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Bezirks Schwaben gemäß Art. 89 BayGO. Das Klinikum Memmingen ist ein Haus der Schwerpunktversorgung (Versorgungsstufe II) mit 480 Planbetten und verfügt über zahlreiche hochspezialisierte Abteilungen, deren Leistungen über das Spektrum der Grund- und Regelversorgung kleiner und mittlerer Krankenhäuser hinausgehen. Um die rund 20 000 stationäre und ca. 60 000 ambulanten Patienten zu versorgen, arbeiten rund 1 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Chefärzte und Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Verwaltung und Wirtschaftsbetrieben rund um die Uhr. Das Klinikum Memmingen befindet sich in Trägerschaft der kreisfreien Stadt Memmingen und ist akademisches Lehrkrankenhaus der LMU München. Folgende Fachabteilungen, Zentren und Besonderheiten sind im Krankenhausplan 2020 des Freistaates Bayern aufgenommen:
— Fachabteilungen: Allgemein, Viszeral-, Thorax-, Gefäß-, Hand-, Neuro- und Unfallchirurgie, Orthopädie, Plastische Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, HNO, Innere Medizin, Kinder und Jugendmedizin, Neonatologie, Neurologie, Urologie, Kardiologie, Pneumologie, Nephrologie, Gastroenterologie teilstationäre Hämodialyse,
— Perinatalzentrum Level I,
— Kooperationsklinik Schlaganfall Netzwerk,
— Palliativstation,
— Akutgeriatrie,
— Psychosomatik in der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin.
Darüber hinaus ist am derzeitigen Standort das Bezirkskrankenhaus Memmingen als Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik mit derzeit 40 Planbetten (geplant 66 Planbetten zzgl. 20 Plätze Tagesklinik) unter Trägerschaft der Bezirkskliniken Schwaben (KU) integriert. Für diese Leistungen werden die Bezirkskliniken Schwaben Auftraggeber und damit Vertragspartner des Auftragnehmers.
Beide Träger, sowohl das Klinikum Memmingen und die Bezirkskliniken Schwaben, erhalten nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz eine Investitionsförderung für den Neubau des Klinikums. Der Bieter hat hierzu die Förderantragsunterlagen in der notwendigen Form und im notwendigen Zeitraum zu erstellen. Die Planung ist so auszurichten, dass die Träger eine möglichst hohe Fördersumme erhalten. Der Antrag zur Aufnahme ins Jahreskrankenhausbauprogramm (LPH 1+2 HOAI + Merkblatt der Regierung von Schwaben in der Anlage) muss nach Abschluss des Vergabeverfahrens von Mai 2021 bis Dezember 2021 vom Bieter erstellt und spätestens am 17.12.2021 bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden.
Anschließend ist der Förderantrag (LPH 3 + Merkblatt der Regierung von Schwaben) zu erstellen und bei der Regierung von Schwaben gemäß dem noch abzustimmenden Zeitplan einzureichen.
Neben dem Neubau des Klinikums zur stationären und ambulanten Patientenversorgung ist am gleichen Standort auch die Errichtung einer Krankenpflegeschule geplant. Für die Krankenpflegeschule ist ein eigener Förderantrag durch den Bieter zu erstellen.
Des Weiteren soll ggf. als eigenes Gebäude eine Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) auf o. g. Grundstück sowie die Parkierungsanlagen für alle o. g. Einrichtungen entstehen.
Das Grundstück ist derzeit noch teilweise bebaut. Die Baufeldfreimachung wird durch den Auftraggeber durchgeführt.
Im Angebot der ausgewählten Bieter soll der Neubau Klinikums inkl. der Psychiatrie der Bezirkskliniken Schwaben, sowie gesamte Erschließung alle auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäude angeboten werden. Optional soll die Planung für die Krankenpflegeschule, das medizinischen Versorgungszentrum, sowie die Parkierungsanlagen angeboten werden.
Nach der aktuellen Grobkostenschätzung nach KFA 12 belaufen sich die Baukosten für das gesamte Projekt KGR 200-600 (inkl. Psychiatrie) auf ca. 321 Mio. EUR inkl. 19 % MwSt. Darin sind die Grobkostenschätzungen für das MVZ, die Parkierungsanlagen inkl. der internen Erschließung und die Krankenpflegeschule enthalten.
Der vorgenannte Gesamtbetrag entspricht der zum Quartal I/2020 erstellten Grobkostenschätzung. Dies sind die orientierenden Gesamtbaukosten zur Erstellung der eigenen Grobkostenschätzung des Bieters.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Generalplanerleistungen nach den Leistungsphasen 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI).
Inhalt der Generalplanerleistung:
1. Leistungsbilder nach HOAI als Grundleistungen und besondere Leistungen:
a) Objektplanung (Gebäude, Innenräume),
b) Freianlagenplanung,
c) Ingenieurbauwerke,
d) Verkehrsanlagen,
e) Tragwerksplanung,
f) Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-8 inkl. technische Anla-gen in Außenanlagen),
g) Medizintechnik.
2. Beratungsleistungen:
a) Brandschutz,
b) Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik),
c) Ingenieursvermessung,
d) Küchenplanung,
e) DGNB-Beratung.
3. weitere besondere Leistungen:
a) digitaler Projektraum,
b) BIM (Building Information Modeling).
4. optionale besondere Leistungen:
a) wasserrechtliche Genehmigungsunterlagen,
b) Fortführung der DGNB Beratung.
Beim Bauherrn verbleiben folgende Leistungen:
a) Beratung Betriebsorganisation,
b) Beratung Logistikplanung,
c) Geotechnik (Bodengutachten und Kampfmittelerkundung),
d) Beratung flugverkehrsrechtliches Genehmigungsverfahren für den Hubschrauberlandeplatz,
e) Fachplaner WU-Beton,
f) Beratung Strahlenschutz,
g) Beratung Hygiene,
h) Beratung Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (Sigeko),
i) Beratung Radonuntersuchung,
j) Umweltverträglichkeitsstudie (i. d. R. im Zuge der Bauleitplanung),
k) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP),
l) Durchführen von Zertifizierungssystemen (z. B. Apotheke, AEMP, Küche),
m) GMP-Beratung zur Zytostatika-Herstellung in der Apotheke,
n) Planung Med-IT und IKT Geräteausstattung,
o) Umzugs- und Inbetriebnahmemanagement.
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: 80939 München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR6DZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.