Laborleistungen zum „GAP-Projekt“ — Rahmenvertrag Bodenprobenanalytik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000066
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laborleistungen zum „GAP-Projekt“ — Rahmenvertrag Bodenprobenanalytik
Rahmenvertrag über die Bodenprobenanalytik bzgl. natürliche Stoffgehalte (insbesondere Königswasseraufschluss und Wassereluat (S4)) von luftgetrockneten Bodenproben.
Rahmenvertrag über die Bodenprobenanalytik bzgl. natürliche Stoffgehalte (insbesondere Königswasseraufschluss und Wassereluat (S4)) von luftgetrockneten Bodenproben.
Der Rahmenvertrag umfasst mindestens 1 300 Proben und maximal 1 700 Proben.
Vertragsbeginn mit Zuschlagserteilung; Letztmöglicher Abruftermin ist der 3108.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Laborleistungen zum „GAP-Projekt“ — Rahmenvertrag Bodenprobenanalytik
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren muss gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben werden, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.