Fachplanung Technische Ausrüstung HLS für die Erweiterung und Sanierung des Bürgerheim Referenznummer der Bekanntmachung: V-2021-53
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 099-261481)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS für die Erweiterung und Sanierung des Bürgerheim
Die Bürgerspitalstiftung betreibt derzeit 2 Senioreneinrichtungen, das Seniorenheim St. Nikola in der Pfauenstraße und das Bürgerheim, am Spitaltor gelegen.
Der älteste Gebäudebestand des Bürgerheim, das Spitalgebäude, reicht zurück bis ins 14. Jhdt. Im Laufe der Jahrhunderte fanden Erweiterungen, Umbauten und Erneuerungen statt, so dass sich die Anlage heute in Spitalgebäude, Nord- und Südtrakt sowie Westflügel gliedert. Das Areal steht fast vollumfänglich unter Denkmalschutz (Bodendenkmalfläche sowie Einzeldenkmale). Momentan stehen 74 Bewohnerplätze überwiegend in Einzelzimmern zur Verfügung.
Die unzureichende Erfüllung bestehender Vorschriften und der mittlerweile veraltete Gesamtzustand der Gebäude macht es nun erforderlich, die bestehenden Gebäude zu sanieren. Des Weiteren soll die Einrichtung vergrößert werden. Hierfür sollen nun die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HLS gem. §§ 53 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021 vergeben werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Für die Anerkennung von Referenzen ist die Übergabe an den Bauherrn / die Inbetriebnahme durch den Bauherrn entscheidend. Diese muss innerhalb der letzten 5 Jahren erfolgt sein, d. h. der Zeitpunkt der Durchführung der Planung ist nicht entscheidend (Stichtag für die Anerkennung von Referenzen ist der 20.5.2021). Bauvorhaben die zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags noch nicht fertiggestellt wurden, werden somit nicht berücksichtigt.
Für die Anerkennung von Referenzen ist die Übergabe an den Bauherrn / die Inbetriebnahme durch den Bauherrn entscheidend. Diese muss innerhalb der letzten 5 Jahren erfolgt sein, d. h. der Zeitpunkt der Durchführung der Planung ist nicht entscheidend (Stichtag für die Anerkennung von Referenzen ist der 20.5.2016). Bauvorhaben die zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags noch nicht fertiggestellt wurden, werden somit nicht berücksichtigt.